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11.09.2020

Bebauungsplan Nr. 072 "Festplatz Wiershausen" im Ortsteil Wiershausen - Entwurfsbeschluss und Öffentliche Auslegung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann. Münden hat am 24.06.2020 den Entwurfsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 072 "Festplatz Wiershausen" (Aufstellungsbeschluss vom 04.12.2019) im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB beschlossen.
Gleichzeitig hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann. Münden beschlossen, im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB i. V. mit § 13 (2) Nr.1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abzusehen und auf Grundlage des Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) durchzuführen.

Ziel und Zweck der Planung

Wiershausen möchte die Dorfgemeinschaft stärken, junge Wiershäuser Bürgerinnen und Bürger zum Bleiben bewegen und möglichst auch für Neubürger interessant machen.
Derzeit verfügt die Ortschaft über ca. 8 - 10 erschlossene Baugrundstücke (Baulücken), die dem Grundstücksmarkt aber nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Der ehemalige Festplatz hat seine Funktion im Dorf verloren und soll als Siedlungsfläche nachgenutzt werden. Für die Mobilisierung zusätzlicher Wohnbaugrundstücke an bestehenden Erschließungsanlagen zeichnet sich die Fläche „Am Festplatz“ vor allem durch Ihre zentrale Lage aus und steht damit im Einklang mit der Flächennutzungsplanung zur Entwicklung eines kompakten Siedlungskörpers durch die Innenentwicklung und die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme für die Siedlungserweiterung.
Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gem. § 13 a (2) Nr. 2 BauGB angepasst.

Öffentliche Beteiligung

Gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) steht der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 072 „Festplatz Wiershausen“ einschließlich Begründung in der Zeit

vom 21.09.2020 bis 30.10.2020

auf der Homepage der Stadt Hann. Münden unter https://www.hann.muenden.de/Rathaus-Politik/Bauen-Wohnen/Bauleitplanung/Aktuelle-Bauleitplanverfahren zur Einsicht und zum Download bereit.
Zusätzlich können die Unterlagen während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209 (Fachdienst Stadtplanung) nach telefonischer Terminvergabe eingesehen werden. Aufgrund der Zugangseinschränkungen im Verwaltungsgebäude (Terminvergabe) wird die Frist der Öffentlichen Auslegung von mindestens 30 Tagen auf 40 Tage verlängert.

Bereitgestellt im Internet am 11.09.2020.

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