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08.07.2021

Bebauungsplan Nr. 072 »Wohngebiet Festplatz« im Ortsteil Wiershausen

Der Rat der Stadt Hann. Münden hat am 10.12.2020 den Bebauungsplan Nr. 072 "Wohngebiet Festplatz" einschließlich örtlicher Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung sowie die Begründung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB aufgestellt.

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 072 „Wohngebiet Festplatz“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften gemäß § 10 Absatz 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Geltungsbereich (unmaßstäblich) des Bebauungsplan Nr. 072  " Wohngebiet Festplatz" im Ortsteil Wiershausen © 2021 - Auszug aus den Geodaten LGLN, www.lgln.de
Geltungsbereich (unmaßstäblich) des Bebauungsplan Nr. 072 " Wohngebiet Festplatz" im Ortsteil Wiershausen © 2021 - Auszug aus den Geodaten LGLN, www.lgln.de

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Wiershausen, Flur 2, die Flurstücke 97/23 bis 97/30 und hat eine Gesamtgröße von ca. 0,52 ha. Die südlich angrenzende Straßenparzelle, der Flachsrottenweg, liegt außerhalb des Geltungsbereichs.

Bereitgestellt im Internet am 08.07.2021.

Die Amtliche Bekanntmachung wurde am 08.07.2021 im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 42 (auf Seite 881) veröffentlicht.

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