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12.01.2017

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 066 "Wohnanlage Hermann-Löns-Straße" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung

Der Rat der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 20.06.2016 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 066 "Wohnanlage Hermann-Löns-Straße“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung sowie die Begründung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Planbereich umfasst mit den Flurstücken 19/10, 19/11, 19/13 bis 19/15 und 19/17, Flur 14, Gemarkung Münden die Baugrundstücke um den Wendehammer der Hermann-Löns-Straße, mit den Flurstücken 19/12 und 19/16 die Fußwege zwischen den Baugrundstücken, die vom Wendehammer zur südlich verlaufenden Straße bzw. zum nördlich gelegenen Wald führen, sowie mit der Teilfläche des Flurstückes 19/24 die Fläche der Hermann-Löns-Straße, die zur Erschließung der Baugrundstücke im Plangebiet erforderlich ist. Die Gesamtfläche des Planbereiches beträgt ca. 5.600 qm.

Mit der Bekanntmachung wird der vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 066 „Wohnanlage Hermann-Löns-Straße“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung gemäß § 10 Absatz 3 Satz 4 BauGB rechtsverbindlich.

Im Internet bereitgestellt am 12.01.2017

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