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09.12.2021

Amtliche Bekanntmachung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 071 "Ergänzungsstandort Blume" einschließlich Örtlicher Bauvorschrift und Umweltbericht

Der Rat der Stadt Hann. Münden hat am 29.04.2021 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 071 „Ergänzungsstandort Blume“ gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung einschließlich örtlicher Bauvorschrift sowie die Begründung beschlossen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 071 "Ergänzungsstandort Blume"  einschließlich Örtlicher Bauvorschrift und Umweltbericht_1

Der Geltungsbereich des VorhabenbezogenenBebauungsplans Nr. 071 befindet sich südlich der Straße „Hinter der Blume“ und schließt das östliche Endstück des Steinweges, der seit Realisierung und Ausbau der B 80 nur noch eine Anliegerfunktion hat, mit ein.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden durch die Straße „Hinter der Blume“ mit angrenzender Wohnbebauung, im Osten durch die „Dammstraße“, im Süden durch die ausgebaute „B 80“ und im Westen durch eine Gewerbefläche (Logo Getränkemarkt) und das Wohnhaus im Steinweg 67 begrenzt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 071 "Ergänzungsstandort Blume"  einschließlich Örtlicher Bauvorschrift und Umweltbericht_2

Der Geltungsbereich der externen Kompensationsmaßnahme befindet sich im Stadtwald, Gemarkung Staufenberg, Flur 1, Teilflurstück 213/72 und wird im Ökokonto der Stadt Hann. Münden als E 26 mit der Teilflächennummer StWa-F 18 WU Steinbach eingetragen.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 071 "Ergänzungsstandort Blume", die Begründung und der Umweltbericht sowie die zugrundeliegenden Vorschriften werden vom Tage der Bekanntmachung an im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, Zimmer 208/209, zur Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt Auskunft gegeben. Eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtig wurden, wird in Kürze ergänzt. Alle

Unterlagen werden  gem. § 10a Abs. 2 BauGB im Internet auf der Homepage der Stadt Hann. Münden (www.hann.muenden.de/Rathaus-Politik/Städtebau/Bauleitplanung) zur Einsicht und zum Download bereit stehen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sowie unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Mängel werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Hann. Münden unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Mit der Bekanntmachung tritt der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 071 "Ergänzungsstandort Blume" einschließlich örtlicher Bauvorschrift gemäß § 10 Absatz 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Hann. Münden, den 02.12.2021

Gez. T. Dannenberg

Der Bürgermeister

Bereitgestellt im Internet am 09.12.2021.

Die Amtliche Bekanntmachung wurde zusätzlich am 09.12.2021 im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 81 (auf Seite 2046) veröffentlicht.

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