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17.04.2020

Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren für die Fortsetzung der Einleitung von Salzabwässern der Kaliwerke Neuhof-Ellers und Werra der K+S Minerals and Agriculture GmbH im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2027 in die Werra

Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 18 Abs. 1 Satz 4 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. § 73 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Die K+S Minerals and Agriculture GmbH, Werk Werra, Hattorfer Straße, 36269 Philippsthal (Werra) und Werk Neuhof-Ellers, Am Kaliwerk 6, 36119 Neuhof, hat beim Regierungspräsidium Kassel die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Salzabwasser aus der Gewinnung und Aufbereitung von Kalisalzen sowie der Aufhaldung von Salzabfällen in die Werra gem. §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2027 beantragt. Das Regierungspräsidium Kassel ist gem. § 19 Abs. 2 WHG i.V.m. § 1 der Verordnung über bergrechtliche Zuständigkeiten und Anerkennungsverfahren nach der Markscheider-Bergverordnung (BergZAV) und § 187 Allgemeines Berggesetz für das Land Hessen für das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zuständig.

Die Antragsunterlagen sowie weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit vom 04.06.2020 bis einschließlich den 03.07.2020 (Monatsfrist) bei der Stadt Hann. Münden, Fachdienst Umwelt, Böttcherstraße 3, 34346 Hann. Münden, 2. Stock R 208

von Montag bis Donnerstag während der Dienststunden von 8 Uhr bis 16 Uhr und Freitag während der Dienststunden von 8 Uhr bis 13 Uhr

zur allgemeinen Einsicht aus.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten!

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