Weniger Warten, mehr Wohnen
Hann. Münden will gesetzliche Möglichkeiten des "Bauturbos" nutzen
07.04.2026
Der Rat der Stadt Hann. Münden hat am 19. März 2026 beschlossen, die neuen gesetzlichen Möglichkeiten des sogenannten „Bauturbos“ für die Stadt zu nutzen. Grundlage ist eine bundesweite Sonderregelung im Baugesetzbuch (§ 246e BauGB), die den Wohnungsbau unter bestimmten Voraussetzungen bis Ende 2030 erleichtern und beschleunigen soll.
Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das vor allem: In geeigneten Fällen kann neuer Wohnraum künftig schneller entstehen. Das betrifft beispielsweise den Neubau von Wohnungen, aber auch Aufstockungen, Erweiterungen, Umnutzungen oder Nachverdichtungen bestehender Gebäude.
Dabei gilt jedoch weiterhin: Der Bauturbo ermöglicht keine uneingeschränkte Genehmigung von Bauvorhaben. Jedes Projekt wird auch künftig einzeln geprüft. Entscheidend bleiben die städtebauliche Ordnung, die Einfügung in die Umgebung, die Berücksichtigung nachbarlicher Interessen sowie weitere öffentliche Belange. Auch bauordnungsrechtliche Vorschriften und Fachgesetze behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit.
Neben der zentralen Regelung in § 246e BauGB wurden weitere Vorschriften im Baugesetzbuch angepasst, um die Verfahren zu unterstützen. Für Bürgerinnen und Bürger lässt sich dies einfach zusammenfassen: Der Bund stellt zusätzliche Werkzeuge bereit, damit Kommunen Wohnungsbau schneller ermöglichen können – die Entscheidung über deren Anwendung liegt weiterhin bei der Stadt. Die kommunale Planungshoheit bleibt somit gewahrt.
Die Stadt Hann. Münden beabsichtigt, diese neuen Möglichkeiten gezielt und verantwortungsvoll einzusetzen. Ziel ist es, Verfahren dort zu beschleunigen, wo zusätzlicher Wohnraum sinnvoll und rechtlich vertretbar ist – ohne dabei die Qualität der Stadtentwicklung oder rechtliche Anforderungen zu vernachlässigen.
Weitere Informationen zum Bauturbo stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf seiner Internetseite bereit. Für Fragen zur konkreten Anwendung in Hann. Münden steht der Fachdienst 5.2 Stadtplanung und Umwelt, zu erreichen unter Tel. 05541-75 239 oder E-Mail meyer@hann.muenden.de, zur Verfügung.
Autor/in: Pressestelle Stadt Hann. Münden