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04.02.2020

Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche

Mitmachen möglich machen!
Zuschüsse für Kinder und junge Menschen bis 25 Jahre
Was sind Bildungs- und Teilhabeleistungen?
Fußballspielen im Verein, Mittagessen in der Schule oder ein Klassenausflug – für viele Kinder ist dies aus finanziellen Gründen schwer möglich. Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen (Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld und Kindergeldbezug oder Kinderzuschlag und Kindergeldbezug) und eröffnet ihnen so bessere Entwicklungschancen. Sie erhalten Zugang zu schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten und können am Leben in der Gemeinschaft teilhaben.
• Die Kosten für Ausflüge und mehrtägige Fahrten werden, mit Ausnahme des Taschengeldes, übernommen.
• Fahrtkosten zur Schule können für Vollzeitschüler*innen im Sekundar-II-Bereich (auch BBS) übernommen werden.
• Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr erhalten pauschal 15 Euro pro Monat für Vereinsbeiträge, Kurse, Workshops oder Freizeiten. Die Leistung kann individuell genutzt werden.
• Aufwendungen für Mittagessen in Schulen, Kindertageseinrichtungen oder einer Tagespflege können übernommen werden.
• Schüler*innen können Lernförderung erhalten, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Auf eine bestehende Versetzungsgefährdung kommt es dabei nicht an.
• Schüler*innen erhalten für Schulmaterialien im Schuljahr zum 01.08. 100 Euro und zum 01.02. 50 Euro.
Bei Fragen zu den Leistungen und zur Umsetzung steht Ihnen die Netzwerkstelle BUT (Bildung und Teilhabe) gern zur Verfügung.
Ihre Kontaktadresse beim Landkreis Göttingen:
But@landkreisgoettingen.de
Tel: 0551/5253008

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