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18.02.2021

Informationen zu den Impfzentren Landkreis Göttingen

Göttingen, 18.02.2021: Seit dem 11.02.2021 sind Impfungen gegen das Corona-Virus in den Impfzentren des Landkreises Göttingen möglich.

Die Reihenfolge bei den Impfungen ist bundesweit festgelegt. Impfberechtigt sind derzeit insbesondere Personen im Alter ab 80 Jahren (Stufe 1). Danach, voraussichtlich ab April, folgen Personen im Alter ab 70 Jahren; Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung sowie deren enge Kontaktpersonen und weitere definierte Gruppen (Stufe 2). Die folgende Stufe 3 umfasst Personen im Alter ab 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen; Erzieher und Lehrer und weitere. Wann welche Stufe jeweils impfberechtigt ist, wird öffentlich bekannt gemacht, u. a. auf der Webseite des Landkreises www.landkreisgoettingen.de.

Terminbuchungen für die Impfzentren erfolgen über die

Hotline des Landes Niedersachsen 0800 99 88 665 (Mo-Sa, 8-20 Uhr),
oder das

Online-Impfportal des Landes Niedersachsen.

Die Buchungen erfolgen derzeit für eine Warteliste, von der in Reihenfolge der Anmeldung Termine vergeben werden. Es wird regelmäßig Impfstoff geliefert, entsprechend werden Impftermine angeboten. Es ist sowohl bei der Hotline als auch beim Onlineportal möglich, sich auf die Warteliste einzutragen. Sollten bei einem Anruf bei der Hotline alle Leitungen belegt sein, ist ein erneuter, späterer Versuch angeraten.

Die Impfzentren des Landkreises Göttingen befinden sich an folgenden Standorten:

  • Impfzentrum Sporthalle BBS II Göttingen, Godehardstraße 11 in 37081 Göttingen
    Das Impfzentrum ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar; es befindet sich nur wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt. Der Fußweg ist ab dem Hauptbahnhof/ZOB ausgeschildert.
    Bei Anreise mit dem PKW sind hinter dem Gebäude Parkmöglichkeiten vorhanden. Der Parkplatz ist von der Godehardstraße aus über die Carl-Zeiss-Straße zu erreichen und ausgeschildert. Alternativ steht der Schützenplatz als Parkplatz zur Verfügung.
  • Impfzentrum Sporthalle OBS Herzberg, Heidestraße 10 in 37412 Herzberg am Harz
    Das Impfzentrum ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar; es ist wenige Gehminuten vom Bahnhaltepunkt „Herzberg Bahnhof“ entfernt; der Fußweg ist ausgeschildert. Unweit des Impfzentrums liegt die Bushaltestelle Heidestraße/EMA-Schule.
    Bei Anreise mit dem PKW ist der Schützenplatz als Parkplatz nutzbar. Von dort ist ein Shuttle-Service zum Impfzentrum eingerichtet. Alternativ ist es fußläufig in ca. 10 Minuten erreichbar und ausgeschildert. Ein Parken direkt am Impfzentrum ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Impfzentren liegen zentral im westlichen bzw. östlichen Kreisgebiet. Zum Einzugsbereich des Impfzentrums BBS II Göttingen gehören die Stadt Hann. Münden, die Gemeinden Bovenden, Adelebsen, Rosdorf, Friedland, Gleichen und Staufenberg, die Samtgemeinden Radolfshausen und Dransfeld. Das Impfzentrum OBS Herzberg versorgt die Bevölkerung der Städte Duderstadt, Osterode, Herzberg, Bad Lauterberg und Bad Sachsa, der Samtgemeinden Gieboldehausen und Hattorf, der Gemeinden Bad Grund und Walkenried.

Wer gesundheitsbedingt auf einen Einzeltransport angewiesen ist, kann beim Hausarzt eine Transportbescheinigung erhalten. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen; wenn das nicht der Fall ist, werden die Transportkosten vom Land Niedersachsen erstattet; die Abrechnung erfolgt durch das Transportunternehmen.

Aktuell bereitet der Landkreis Impfangebote für besonders mobilitätseingeschränkte Personen der Stufe 1 vor. Konkret wird mit einzelnen Gemeinden geprüft, ob dort temporäre mobile Impfzentren eingerichtet werden können. Ein Pilotversuch in der Gemeinde Staufenberg war erfolgreich. Die organisatorischen Anforderungen sind hoch, dennoch der Tipp: Parallel zu den eigenen Bemühungen um einen Impftermin die Berichterstattung in den Medien verfolgen, ob in einer Gemeinde ein solches Angebot geplant ist.

Wenn ein Impftermin gebucht ist, wird eine schriftliche Terminbestätigung versandt. Zum Impftermin mitzubringen sind

Terminbestätigung, Impfpass und Ausweis (alternativ amtl. Lichtbilddokument).

Mit der Terminbestätigung werden zwei Termine vergeben. Diese sind unbedingt wahrzunehmen, um den vollen Impfschutz zu bekommen. Bei Verhinderung ist dies rechtzeitig über die Landes-Hotline mitzuteilen.

Autor/in: Stadt Hann. Münden veröffentlicht für den Landkreis Göttingen

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