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03.12.2018

Ehrengrabstätte für den Künstler Gustav Eberlein

Mitteilung der Gustav-Eberlein-Stiftung

G U S T A V - E B E R L E I N - F O R S C H U N G 

Hann. Münden e.V.

Grabstätte Gustav Eberlein © Rolf Grimm
Grabstätte Gustav Eberlein © Rolf Grimm


Wir freuen uns sehr, mitteilen zu können, dass der Senat von Berlin in seiner Sitzung am 06. November 2018 mit Senatsbeschluss Nr. S-1667/2018 unter anderem auch die Anerkennung der Grabstätte von Gustav Eberlein als Ehrengrabstätte des Landes Berlin für die Dauer von 20 Jahren erneut beschlossen hat.

Bereits im Jahr 1990 wurde auf alleinige Initiative von Prof. Rolf Grimm, damals 1.Vorsitzender der Gustav-Eberlein-Forschung e.V., Eberleins Grab zum Ehrengrab erklärt.
Bei einem Besuch von Vereinsmitgliedern ca. 2013 auf dem „Alten St. Matthäus-Kirchhof“ im Bezirk Schöneberg, Großgörschenstraße, wurde der zusätzliche Ehrengrabstein vermißt. Recherchen ergaben das Ende der Ehrengrabstätte. Leider übersah der Verein die Einschränkung der Dauer von 20 Jahren, so daß der Ehrengrabstatus bereits Ende 2010 aufgehoben worden war.

Im Jahr 2016 stellten der neue Vorstand der Gustav-Eberlein-Forschung und 2 aktive Vereinsmitglieder einen neuen Antrag. Dieser wurde mit aktuellen Informationen betreffend Gustav Eberlein über Ausstellungen und Initiativen zunächst an die Akademie der Künste geschickt. Weiterhin mußte das Landesdenkmalamt eingeschaltet werden und befürworten, den Antrag an die Senatskanzlei weiterzuleiten. Die Mitglieder der Gustav-Eberlein-Forschung hatten einige bürokratische Hürden zu meistern.

Der Senat hat nun in seiner Sitzung vom 6.November 2018 eine Vorlage des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller über die Anerkennung von Ehrengrabstätten – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – beschlossen. Geehrt werden Persönlichkeiten mit besonderer Bedeutung für Berlin, die auf Friedhöfen Berlins ihre letzte Ruhe gefunden haben. In erster Befassung hatte der Senat der Vorlage am 14. August 2018 zugestimmt.

Die Grabstätte wird als Ehrengrabstätte in der üblichen Form (rotbrauner Stein mit Landeswappen und der Aufschrift „Ehrengrab Berlin“) kenntlich gemacht. Der Friedhof wird gebeten, am Eingang einen Hinweis auf die Grabstätte aufzunehmen.

Einige Mitglieder der Gustav-Eberlein-Forschung haben sich bereit erklärt, in Zukunft die Grabpflege Eberleins ehrenamtlich zu übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Elgard Steinmüller

Hintergrund zum Bild:
Ehrengrabstätten sind Ausdruck der Ehrung Verstorbener, die zu Lebzeiten hervorragende Leistungen mit engem Bezug zu Berlin erbracht oder sich durch ihr überragendes Lebenswerk um die Stadt verdient gemacht haben. Es wird in Zukunft immer schwieriger, eine Ehrengrabstelle befürworten zu lassen. Das zuständige Bezirksamt übernimmt die Kosten für die Grabpflege, die Instandhaltung der Ehrengrabstätte und des Grabmals sowie für die Verlängerung des Nutzungsrechts, sofern diese Kosten nicht von Angehörigen oder Dritten getragen werden. Die finanzielle Lage der Stadt wird in Zukunft einige Ehrengrabstellen fordern um Kosten zu senken - die Krise erreicht den Friedhof!

GESCHÄFTSSTELLE:
Elgard Steinmüller
Postmeisterstr. 12, 34346 Hann. Münden
Telefon: (05541) 31564
E.Mail: info@gustav-eberlein.org
Internetseiten: www.gustav-eberlein.org

KONTEN in Hann. Münden:
Sparkasse: IBAN DE57 2605 1450 0000 0328 13
Volksbank: IBAN DE90 2606 2433 0002 1238 19

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