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17.05.2024

Hann. Münden strebt Stimmrecht in Fluglärmkommission an

Stadtverwaltung mit geplanter Flugroutenänderung nicht einverstanden

17.05.2024

Im Dezember 2023 wurden in der Fluglärmkommission (RP Kassel) geänderte Flugverfahren und -routen vorgestellt. Hintergrund ist eine neue EU-Verordnung bzw. die Umstellung auf das moderne Leitsystem Performance Based Navigation (PBN), die nötige Verlängerung des Zwischenanflugs sowie die für den Anflug aus Richtung Warburg bestehende Hindernissituation im Bereich des Gahrenbergs. Zu den im Dezember vorgestellten Anflugalternativen gehört die sogenannte Variante 2. Sie würde die östlich gelegenen Ortsteile Hann.Mündens (Laubach, Oberode, Lippoldshausen, Hedemünden) neu bzw. stärker belasten und die landenden Flugzeuge zusätzlich über der Kernstadt Hann. Mündens bündeln. Dies sieht die Stadtverwaltung Hann. Münden allerdings kritisch und forderte die Deutsche Flugsicherung deshalb dazu auf, eine zusätzliche Anflugvariante zu erarbeiten.

Nach Ansicht der Stadt Hann. Münden könne die bestehende Route über den Gahrenberg geringfügig angehoben und nach Osten verlängert werden und dann im Kurvenflug auf die Anfluggrundlinie in Richtung der Landebahn einschwenken. Dadurch käme es zu keiner Bündelung der Überflüge über den eng besiedelten Wohngebieten der Hann. Mündener Kernstadt.

Um der Kritik an der geplanten Flugroutenänderung Nachdruck zu verleihen und darauf Einfluss nehmen zu können, stellte die Stadtverwaltung zusätzlich einen Dringlichkeitsantrag zur Einberufung der Fluglärmkommission und zur Aufnahme der Stadt Hann. Münden als ordentliches Mitglied mit Stimmrecht. Bislang besitzt lediglich die Bürgerinitiative gegen den Ausbau des Flughafens Kassel-Calden ein Stimmrecht, um etwaige Interessen der Stadt für einen bestmöglichen Schutz vor Fluglärm zu vertreten.

Der Dringlichkeitsantrag zur Einberufung einer zusätzlichen Sitzung wurde vor wenigen Tagen von der Geschäftsstelle der Fluglärmkommission abgelehnt. Durch die einstimmige Empfehlung der Fluglärmkommission zur Umsetzung der Variante 2, gebe es von Seiten der Verantwortlichen der Flugroutenplanung keinen Handlungsbedarf, um eine weitere Variante auszuarbeiten. Die Entscheidung über ein Stimmrecht für Hann. Münden wurde auf die Tagesordnung der Sitzung im Herbst 2024 gesetzt.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat, gestützt auf die Empfehlung der Fluglärmkommission, inzwischen die Variante 2 zur Genehmigung beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) beantragt. Das Genehmigungsverfahren soll zügig abgeschlossen und die neuen Flugrouten und Anflugverfahren noch im Oktober 2024 in den Flugbetrieb eingeführt werden.

Autor/in: Pressestelle Stadt Hann. Münden
Quelle: Fachdienst Stadtplanung

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