Hinweise für Bürgerinnen und Bürger der Ukraine
Informationen für die Beschaffung von ukrainischen Identitätsdokumenten und Führungszeugnissen
29.06.2022
Staatsbürger der Ukraine können persönlich einen Strafregisterauszug auf dem einheitlichen Portal der öffentlichen Dienste »Diia« und auf der Seite des Hauptdienstzentrums des Innenministeriums der Ukraine (https://hsc.gov.ua/ oder https://vytiah.mvs.gov.ua) beantragen.
Wenn Bürger, die vor 1991 über die Staatsbürgerschaft der ehemaligen UdSSR verfügten, keine gültige Reisepässe haben, können sie bei der Botschaft der Ukraine eine Bestätigung ihrer Staatsbürgerschaft beantragen und eine entsprechende Bescheinigung erhalten. Dieses Verfahren nimmt einige Monate in Anspruch.
Staatsbürger der Ukraine, die ihren Reisepass verloren haben, können bei der Botschaft einen Reisepassersatz für die Rückkehr in die Ukraine beantragen. Die Rückkehr in die Ukraine muss nach Erhalt des Reisepassersatzes innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Sollten keine Identitätsnachweise bei der Botschaft vorliegen, wird ein Reisepassersatz erst nach Zustimmung der ukrainischen Behörden erteilt. Dieses Verfahren nimmt einige Tage in Anspruch.
Staatsbürger der Ukraine, die keine gültigen Dokumente besitzen, können ihre Daten zur Überprüfung und Feststellung ihrer Identität durch die zuständigen Behörden der Ukraine an die Botschaft übermitteln lassen. Nach Erhalt der Bestätigung der Informationen über ihre Staatsbürgerschaft können sie bei der Botschaft einen Reisepass beantragen. Dieses Verfahren nimmt mindestens sechs Monate in Anspruch.
Auslandvertretungen der Ukraine
Botschaft der Ukraine
Albrechtstraße 26
10117 Berlin
Telefon: +49 30 288 871 28
E-Mail: emb_de@mfa.gov.ua
Website Botschaft der Ukraine
Öffnungszeiten
Konsularabteilung:
Öffnungszeiten: Mo., Mi., Fr. 09.00 - 12.45 Uhr und Di. 14.00 - 17.45 Uhr
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Generalkonsulat der Ukraine
Mundsburger Damm 1
22087 Hamburg
Telefon: +49 40 229 498 10
E-Mail: gc_deg@mfa.gov.ua
Website Generalkonsulat der Ukraine
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Fr. 08.45 - 16.45 Uhr
Konsularische Angelegenheiten:
Mo. 09.00 - 12.45 Uhr
Di. 14.00 - 17.45 Uhr
Mi. 09.00 - 12.45 Uhr
Do. Besondere Regelung
Fr. 09.00 - 12.45 Uhr
Autor/in: Online-Redaktion der Stadtverwaltung