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14.11.2017

Jahresabschluss 2016 der Immobilienvermietungsgesellschaft Hann. Münden mbH & Co. KG

Der Jahresabschluss 2016 der Immobilienvermietungsgesellschaft Hann. Münden mbH & Co. KG ist im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hann. Münden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sb+p Strecker • Berger + Partner mbB, Kassel, geprüft worden.

Es wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt:

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang -unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Immobilienvermietungsgesellschaft Hann. Münden mbH & Co. KG, Hann. Münden, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Durch § 29 Satz 2 und 3 EigBetrVO Nds wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darauf, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und die Geschäftsführung der Gesellschaft liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB, § 158 NKomVG und § 29 EigBetrVO Nds unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und das mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben sowie ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720) durchgeführt. Ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, wurde anhand der Einhaltung des Wirtschaftsplanes beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Wirtschaftsprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir:

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die Gesellschaft wurde wirtschaftlich geführt.“

Kassel, den 5. Mai 2017

sb+p Strecker • Berger + Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte

Heiner Eggert
Wirtschaftsprüfer

Michael Krug
Wirtschaftsprüfer

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hann. Münden hat sich dieser Feststellung angeschlossen.

Die Gesellschafterversammlung hat daraufhin in der Sitzung am 8. Juni 2017 den Jahresabschluss 2016 der Immobilienvermietungsgesellschaft Hann. Münden mbH & Co. KG festgestellt und der Geschäftsführung Entlastung erteilt.

Weiterhin hat die Gesellschafterversammlung einstimmig beschlossen, den Jahresfehlbetrag 2016 der Immobilienvermietungsgesellschaft Hann. Münden mbH & Co. KG mit dem Vorabgewinn an die Geschäftsführerin IVW GmbH auf das variable Kapitalkonto der Städtische Beteiligungen Hann. Münden vorzutragen.

Der Jahresabschluss 2016 und der Lagebericht liegen vom 20.11.2017 bis 28.11.2017 während der Öffnungszeiten der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH, Raum 223, Werraweg 24, 34346 Hann. Münden, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

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