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03.03.2021

K+S Minerals and Agriculture GmbH - Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren für die Fortsetzung der Einleitung von Salzabwässern der Kaliwerke Werra und Neuhof-Ellers in die Werra im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2027

hier: Bekanntmachung und Auslegung der Entscheidung

Das Regierungspräsidium Kassel erteilte mit Bescheid vom 23.12.2020, Gz.: 34/Hef-79f 12-03-352-2/500, der K+S Minerals and Agriculture GmbH (K+S) die bis zum 31.12.2021 befristete wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Salzabwässern der Werke Werra und Neuhof-Ellers in die Werra bei Philippsthal und Heringen unter Auflagen und weiteren Nebenbestimmungen. Das Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist Bestandteil des Erlaubnisbescheids.

Gemäß § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG liegt eine Ausfertigung des Bescheids und der Antragsunterlagen in der Zeit vom 16.03.2021 bis einschließlich 29.03.2021, von Montag bis Freitag während der allgemeinen Dienststunden bei der Stadt Hann. Münden, Fachdienst Umwelt, Böttcherstraße 3, 34346 Hann. Münden, Telefon 05541 75-238 zur allgemeinen Einsicht aus. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann die Einsichtnahme ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen!

Darüber hinaus stehen die Unterlagen im o. g. Zeitraum auch auf der Seite unter Aktuelles / Bürgerbeteiligungsverfahren / Formelle Beteiligungsverfahren zur Einsicht und zum Download bereit.

Die Antragsunterlagen sowie die Ausfertigung des Bescheids können zusätzlich auch über die Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel abgerufen werden.

Die vollständige Bekanntmachung mit Rechtgrundlagen ist gemäß der Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden ortsüblich auf der Seite unter "Aktuelles / Amtliche Bekanntmachungen" bekannt gemacht.

Hann. Münden, den 26.02.2021

gez. Harald Wegener

Der Bürgermeister

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