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13.03.2023

Leinenzwang für Hunde ab dem 1. April

Die Stadtverwaltung weist auf die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit hin

13.03.2023

Der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Hann Münden weist darauf hin, dass für den Zeitraum vom 1. April bis 15. Juli wieder der Leinenzwang im Wald und in der freien Landschaft besteht. Wie in jedem Jahr ist während dieser allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde an der Leine geführt werden. Der Leinenzwang besteht im genannten Zeitraum für die freie Landschaft, d. h. die Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft in Niedersachsen. Ausgenommen hiervon sind insbesondere Hofflächen, Gärten und Gartenbauflächen. Über diesen zeitlich beschränkten Leinenzwang hinaus besteht ganzjährig für jeden Hundehalter die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass Hunde in der freien Landschaft nicht streunen oder wildern.

Pflichtverletzungen gegen diese Regelungen aus dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Zuständig für derartige Ordnungswidrigkeitenverfahren ist die Stadt Hann. Münden.

Ganzjähriger Leinenzwang in der Innenstadt

In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass für die Innenstadt ganzjährig ein Leinenzwang besteht. Dieser Leinenzwang gilt im Bereich der Innenstadt Hann. Mündens zwischen Fulda, Werra und den Straßen „Fuldabrückenstraße“, „Am Feuerteich“, „Wilhelmstraße“, „Bahnhofstraße“ und „Vor der Bahn“, einschließlich der Flächen des Tanzwerder, Doktorwerder und des Forstbotanischen Gartens.

Für weitere Fragen und Einzelheiten zum Thema Leinenzwang steht Ihnen die Stadt Hann. Münden unter Tel. 05541/75221 zur Verfügung.

Autor/in: Pressestelle Hann. Münden
Quelle: Fachdienst Sicherheit und Ordnung

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