Sprungziele
Inhalt
28.09.2019

Planfeststellung für das Vorhaben "Bahnhof Hedemünden", Änderung der Verkehrsstation, Bahn-km 184,982 bis 185,487 der Strecke 6343 Halle Hbf. - Hann. Münden in der Stadt Hann. Münden, Landkreis Göttingen
hier: Anhörungsverfahren

I.

Die DB Station&Service AG hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beim Eisenbahnbundesamt, Außenstelle Hannover, Herschelstraße 3, 30159 Hannover beantragt. Anhörungsbehörde ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover.

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9UVPG. Im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens hat das Eisenbahnbundesamt eine Vorprüfung des Einzelfalles (Einzelfalluntersuchung) durchgeführt, um zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Dies wurde verneint.
Diese Entscheidung ist nicht selbstständig anfechtbar. Ihre Begründung nach § 5 Abs. 2 UVPG kann unter https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Planfeststellung/planfeststellung_node.html  im Bereich „Screening“ eingesehen werden.

Für das Bauvorhaben bzw. die Einrichtung von Baustellenflächen werden Flurstücke in der Gemarkung Hedemünden der Stadt Hann. Münden vorübergehend in Anspruch genommen. Grunderwerb ist nicht erforderlich.

Die vorliegende Planung umfasst die Modernisierung der Verkehrsstation des Bahnhofs Hedemünden. Das Vorhaben hat den barrierefreien Aus- bzw. Umbau zum Gegenstand. Der Schwerpunkt liegt auf den Umbau des Bahnsteigs durch Anpassung der Bahnsteighöhe sowie Erneuerung des Belages und des Blindenleitsystems. Durch den Bau einer Personenunterführung und den Einbau neuer Aufzüge soll der Bahnsteigzugang unter besonderer Berücksichtigung mobilitätseingeschränkter Personen verbessert werden. Ebenfalls ist eine Verbesserung der Bahnsteigausstattung, des Wetterschutzes und der Kundeninformation des Haltepunktes vorgesehen.
Die vorliegenden Planunterlagen enthalten:
Erläuterungsbericht (Unterlage 1), Übersichtskarte- u. plan (U 2), Lageplan (U 3), Bauwerksverzeichnis (U 4), Grunderwerbsunterlagen (U 5/6), Bauwerksplan (U 7) Querschnitte (U 8), Baustelleneinrichtungs- und erschließungsplan (U 9), Kabel- u. Leitungsplan (U 10), Schalltechnische Untersuchungen (U 11) Geotechnischer Bericht (U 12), Landschaftspflegerischer und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (U 13), Abfalltechnisches Kurzkonzept (U 14), Hydraulische Berechnung (U 15), Nachweise ausreichender Rettungswegmöglichkeiten (U 16), Baulärmgutachten (U 17), Brandschutzkonzept (U 18).

II.

(1) Die Planfeststellungsunterlagen liegen in der Zeit vom 07.10.2019 bis zum 06.11.2019 einschließlich der Stadt Hann. Münden, Böttcherstr. 3 im 2. OG, 34346 Hann. Münden, während der Dienststunden
Montag - Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsicht aus.

Darüber hinaus können die Planfeststellungsunterlagen im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden.
Im Falle von Abweichungen ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich (§ 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG).

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 73 Abs. 4 S. 1 VwVfG Einwendungen gegen den Plan geltend machen. Gemäß § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG können zudem Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Die Einwendung/ Stellungnahme muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Die Einwendungen und Stellungnahmen sind bis einschließlich zum 20.11.2019 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hann. Münden oder der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover oder Sophienstraße 5, 38304 Wolfenbüttel (Postadresse) bzw. (zur Niederschrift) Harztorwall 24 b, 38300 Wolfenbüttel zu erheben. Vor dem 07.10.2019 eingehende Einwendungen und Stellungnahmen werden als unzulässig zurückgewiesen.

Einwendungen und Stellungnahmen sind nach Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 VwVfG).

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleichlautenden Einwendungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Einwendungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

(2) Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen verzichten (§ 18a Nr. 1 AEG).
Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 S. 4 VwVfG).
In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.

(3) Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Einwendungen und Stellungnahmen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens das Eisenbahnbundesamt (Planfeststellungsbehörde). Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwenderinnen/ Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG).

III.

Sobald der Plan ausgelegt oder andere Gelegenheit gegeben ist, den Plan einzusehen, dürfen auf den vom Plan betroffenen Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden (Veränderungssperre, § 19 AEG). Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden davon nicht berührt. Unzulässige Veränderungen bleiben bei der Anordnung von Vorkehrungen und Anlagen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG und im Entschädigungsverfahren unberücksichtigt.

Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabensträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).

Der Text dieser Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite der Stadt Hann. Münden unter https://www.hann.muenden.de/Aktuelles/Amtliche-Bekanntmachungen eingesehen werden.

Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird auf das bei Auslegung den Planunterlagen vorangestellte Merkblatt zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren verwiesen. Diesem Merkblatt sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DS-GVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.

Stadt Hann. Münden den 26.09.2019

gez. i.V. Axel Grünewald

Allg. Vertreter des Bürgermeisters

Amtliche Bekanntmachung - Planfeststellung für das Vorhaben "Bahnhof Hedemünden", Änderung der Verkehrsstation, Bahn-km 184,982 bis 185,487 der Strecke 6343 Halle Hbf.-Hann. Münden in der Stadt Hann. Münden, Landkreis Göttingen - hier: Anhörungsverfahren

nach oben zurück