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01.10.2018

Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben Umbau der beiden Knotenpunkte B3 / B80 beidseitig der Weserbrücke

Einschließlich Bauwerkserneuerung in Hann. Münden
von Bau-km 0+000,00 bis Bau-km 0+447,09

Der Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Göttingen vom 21.09.2018, Az.: 60.20/54.10.32 (003) 1.01.1 zum o. a. Bauvorhaben, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom

18.10. bis einschließlich 01.11.2018

im Bereich Stadtentwicklung der Stadt Hann. Münden
Fachdienst Liegenschaften und Sanierung
Böttcherstr. 3, 3. Stock, Zimmer 302
34346 Hann. Münden

während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die planfestgestellten Unterlagen können auch eingesehen werden bei der Planfeststellungsbehörde:

Landkreis Göttingen

Fachdienst Bauen

Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt. (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Hann. Münden, 01.10.2018

Stadt Hann. Münden
Der Bürgermeister

gez.

Harald Wegener

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