Stadtrat wird im Dezember über Parkgebühren entscheiden
Stadtentwicklungsausschuss gibt grünes Licht für Umsetzung
27.11.2024
Während der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am vergangenen Montag wurde die von der Verwaltung neu erarbeitete Parkgebührenordnung in der Kernstadt vorgestellt und mehrheitlich eine Empfehlung für den Stadtrat gegeben, der darüber Mitte Dezember final abstimmen wird. Bei einer positiven Entscheidung würde die neue Gebührenordnung am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept übernimmt die Vorschläge des Stadtrates: Die Gebührenzone I umfasst die innenstadtnahen Parkplätze und Straßen. Dazu zählen Am Plan, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße, Werraweg zwischen Wilhelmstraße und Dielengraben, Burgstraße, Wallstraße, Beethovenstraße zwischen Wallstraße und Wilhelmstraße sowie Bahnhofstraße zwischen Wilhelmstraße und Burgstraße. Die Gebührenzone III soll das Parken für Wohnmobile regeln. Die Gebührenzone II beinhaltet alle Parkflächen und Straßen, die nicht den Gebührenzonen I und III zugeordnet sind.
Das Parken in der „Burgstraße“ und in der „Wallstraße“ (alle Gebührenzone I) soll zeitlich befristet werden. Eine Mindestparkdauer werde nicht eingeführt. Die Parkdauer in den Gebührenzonen I und II sollen über Handy-Parken minutengenau abgerechnet werden können. Eine sogenannte Brötchentaste zum kostenfreien Parken wäre nicht vorgesehen.
Parkgebühren in den Parkgebührenzonen I und II sollen an Werktagen montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr erhoben werden. Die Parkgebühr für die Benutzung der ausgewiesenen Wohnmobilstellplätze in der Gebührenzone III als Tagesticket soll 20 Euro bei einer Gültigkeitsdauer von 24 Stunden betragen.
Die Parkgebühren würden sich in der Parkgebührenzone I je Stunde von 1,20 auf 1,50 Euro erhöhen. Die Gebühren in der Parkgebührenzone II würden mit 1 Euro je Stunde dagegen nicht erhöht. In der Parkgebührenzone II würden zudem Monatstickets 20 Euro, Drei-Monats-Tickets 50 Euro sowie Jahrestickets 180 Euro (15 Euro monatlich) kosten. Die Anwohnerparkbereiche in der Bahnhofsvorstadt sollen aufgehoben werden. Künftig könnten diese Anwohnerinnen und Anwohner in der Gebührenzone II parken. Die Parkplätze (P+R-Anlage) am Bahnhof bleiben bis zum Ablauf der Bindungsfrist im Jahr 2028 kostenfrei.
Durch die Neuregelung der Parkraumbewirtschaftung rechnet die Stadt mit Mehreinnahmen von 200.000 bis 240.000 Euro zugunsten des Eigenbetriebes Städtische Beteiligungen Hann. Münden.
Gebühren für Anwohnerinnen und -anwohner
Ebenfalls in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses wurde die neue Bewohnerparkgebührenverordnung vorgestellt. Sie wurde von dem Gremium einstimmig zur finalen Abstimmung im Stadtrat verabschiedet. Tritt diese Rechtsverordnung nach der Abstimmung des Stadtrates Mitte Dezember in Kraft, wird zukünftig eine monatliche Gebühr von 20 Euro erhoben. Der Bewohnerparkausweis kann dann für einen, drei, sechs oder zwölf Monate beantragt werden. Die Anwohnerparkbereiche I, II, III und IV in der historischen Innenstadt würden zu einer einzigen Anwohnerparkzone zusammengefasst, damit die Anwohnerinnen und Anwohner eine größere Flexibilität beim Parken erhalten. In der Anwohnerparkzone sollen Geschäfte zum Be- und Entladen angefahren werden können.
Durch die Umwandlung der Parkflächen in der Ziegelstraße in Bewohnerparkplätze soll der Parksuchverkehr überwiegend vermieden und die Lärm- und Abgasemissionen reduziert werden, bei gleichzeitiger Steigerung der Wohn-, Aufenthalts- und Lebensqualität für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gäste der Stadt. Die Anwohnerparkbereiche in der Bahnhofsvorstadt würden aufgehoben. Künftig könnten diese Anwohner zum Preis des Jahrestickets in der Gebührenzone II parken. Der Anwohnerparkbereich in den Teilabschnitten der Straßen Steinweg und Blume soll in seiner bisherigen Form bestehen bleiben.
Zusätzlich beabsichtigt die Verwaltung den Parkplatz Tanzwerder sowie die Wallstraße auch für das Anwohnerparken freizugeben: Wer für den Bewohnerparkausweis bereits 240 Euro entrichtet hat, soll nicht noch zusätzlich durch eine Parkgebühr in der Gebührenzone II belastet werden. Für die Änderung eines Bewohnerparkausweises wird eine Gebühr von 18 Euro erhoben. Gebührenermäßigungen sind rechtlich nicht möglich.
Durch die neue Bewohnerparkgebührenverordnung, die ebenfalls ab dem Jahr 2025 gelten würde, wären Mehreinnahmen zwischen 27.000 und 40.000 Euro zu erwarten.
Autor/in: M. Simon / Pressestelle Hann. Münden
Quelle: Fachdienst Sicherheit und Ordnung