Stadtverwaltung informiert: Corona-Pandemie - Aktuelle Hinweise
Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen hat sich der „Runde Tisch Corona“ über die aktuelle Situation in Hann. Münden ausgetauscht und bittet zusammen mit Bürgermeister Tobias Dannenberg darum, dass sich alle bisher noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger, für die eine Corona Impfung medizinisch möglich ist, diese Impfung schnellstmöglich für sich und ihre Familie in Anspruch zu nehmen. Sobald die Möglichkeit besteht sollten Eltern die Möglichkeit nutzen Ihre Kinder impfen zu lassen. Wer sich gegen das Coronavirus impfen lässt, schützt sich, die eigene Familie, Freunde sowie die Gemeinschaft vor einem evtl. schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf und hilft die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Ihnen eine Übersicht zu den aktuell gültigen Regelungen/Verordnungen geben.
Bitte informieren Sie sich zusätzlich auch bei den zuständigen Behörden (Land und Landkreis Göttingen):
Vereinbarungen für die Bereiche der Stadtverwaltung:
Bei persönlichen Besuchen ist das Tragen einer FFP2-Maske erwünscht.
Bitte nutzen Sie im Vorfeld immer die telefonische Kontaktaufnahme oder eine online-Terminbuchung.
Standesamt Hann. Münden
Bei Trauungen im Rathaus gilt die 3G-Regel und Beschränkung Brautpaar + 12 Gäste inkl. evtl. Trauzeugen.
Die MitarbeiterInnen im Standesamt sind telefonisch oder per E-Mail zu den Dienstzeiten erreichbar. Die Abgabe von Unterlagen ist an der Rathauswache oder postalisch möglich. Für persönliche Vorsprachen ist eine vorherige Terminabsprache nötig.
Geschwister-Scholl-Haus
Offen nur für Kinder und Jugendliche zu den angegebenen Zeiten
Einwohnermeldeamt
Sprechzeiten ausschließlich mit vorheriger Anmeldung über die Online-Terminvergabe.
Ansprechpartner in der Stadtverwaltung
Öffentlichkeitsarbeit und allg. Anfragen: Fr. Bytom, Tel.: 05541-75255, E-Mail
Wirtschaft und Testangebote: Hr. Vogeley, Tel.: 05541-75338, E-Mail
Tourismus und Gastronomie: Hr. Biroth, Tel.: 05541-75314, E-Mail
Allgemeine Hinweise für die Stadt Hann. Münden:
Impfmöglichkeiten
Aktuelle Impftermine im Rathaus der Stadt werden jeweils hier rechtzeitig angekündigt.
Bitte denken Sie daran, dass Sie das Rathaus nur mit einer FFP2 Maske betreten dürfen.
Zusätzlich zum mobilen Impfen gibt es die Möglichkeit mit einer Anfrage und Terminvereinbarung die Impfung bei Ärzten und geplant auch bei Apotheken und Zahnärzten zu erhalten.
Weitere Info hierzu entnehmen Sie der Mitteilung "Mobiles Impfteam in Hann. Münden: Booster- sowie Erst- und Zweit-Impfungen möglich"..
Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum
An den Samstagen 04.12., 11.12. und 18.12.2021 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr in den Straßen Lange Straße, Marktstraße, Am Markt, Mühlenstraße und Mühlenbrücke in dem Gebiet des Wochenmarktes auf dem Dr. Johann-Andreas-Eisenbart-Platz.
Einzelhandel
2G in allen Geschäften voraussichtlich ab nächster Woche. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs (Apotheken, Supermärkte, etc.).
Krankenhaus
Ab Montag, den 06.12.2021 gilt im Klinikum Besuchsverbot. Somit sind keine Patientenbesuche mehr gestattet
Pflegeheime
2Gplus bzw. individuelle, strengere Einschränkungen wie z.B. Besuchsverbot gem. Hausrecht möglich.
Kindertagesbetreuung + Schulen
Bitte erkundigen Sie sich vor ihrem Besuch nach den jeweils gültigen Verordnungen
3G für alle Schülerinnen und Schüler sowie schulisches Personal. Allgemeine Maskenpflicht. Es gilt der Niedersächsische Rahmenhygieneplan Corona Schulen. (https://www.mk.niedersachsen.de/download/176463/Rahmen-Hygieneplan_Schule_9.0_gueltig_ab_11.11.2021.pdf)
Testungen
Die aktuellen Möglichkeiten – soweit diese der Stadtverwaltung bekannt gegeben worden sind - werden in der Aufstellung "Corona-Schnell-Testmöglichkeiten" auf unserer Internetseite aufgeführt.
Hinweis: die generelle Testpflicht bei Anwendung der 3G- bzw. 2Gplus-Regel gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Diese Ausnahme gilt noch bis 31.12.2021. Bei Clubs, Diskotheken, Shisha-Lokalen u.ä. ist allerdings schon jetzt ein Test für Jugendliche unter 18 Jahren erforderlich.
Selbsttests
Innerhalb der Familie ist keine Testbestätigung möglich, auch nicht unter Freunden oder in der Nachbarschaft.
Bleiben Sie gesund und nutzen Sie die zur Verfügung stehenden Angebote in der Stadt.