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07.07.2020

Vorübergehende Regulierung Flächennutzung Gastronomiebetriebe

Die Stadtverwaltung informiert:

Befristete Regulierung der Flächennutzung für Gastronomiebetriebe

- Zur Unterstützung der ortsansässigen Gastronomiebetriebe stellt die
Stadtverwaltung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bis zum Ende der Hauptsaison am 31.10.2020. zusätzliche Flächen im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung.
Diese erweitern die nach der Sondernutzungssatzung bei Antrag festgelegten Maßstäbe.

- Um den von der niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus festgelegten Mindestabstand von 1,5 Metern unter den Gästen einhalten zu können, dürfen auf Grundlage der Erlaubnisse des Kalenderjahres 2019, zur Gewinnung der ursprünglichen Tischzahl des jeweiligen Betriebes für die Außenbewirtungen auch Flächen vor Nachbargebäuden genutzt werden.

- Dafür notwendig ist, dass der/die Gastronom/in mit dem jeweiligen benachbarten Geschäftsinhaber/in oder Hauseigentümer/in die Nutzung vor dessen/deren Gebäudefront und die ggf. damit verbundenen Beeinträchtigungen abstimmt und dessen/deren schriftliches Einverständnis dem Fachdienst Sicherheit und Ordnung bei der Beantragung zusätzlicher Flächennutzung vorlegt.

- Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für Betriebe, die aufgrund der derzeit nicht absehbaren Auswirkungen durch das Corona-Virus die Sondernutzungsgebühren nicht in einer Summe zahlen können die Möglichkeit besteht, eine Ratenzahlung, Stundung, Herabsetzung oder den Erlass zu beantragen.

- Für jede Veränderung in der oben beschriebenen Form sprechen Sie bitte im Vorfeld die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung an.

- Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch unter 05541/75-214, per Email: Ruecker@Hann.Muenden.de, postalisch: Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Böttcherstraße 3, 34346 Hann. Münden oder per Fax unter 05541/75-406.

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