Wer soll Trägerin bzw. Träger des dritten Ehrenbriefes der Stadt werden?
Vorschläge für städtische Auszeichnung werden noch bis zum 1. Oktober 2024 entgegengenommen
17.09.2024
Die Stadtverwaltung Hann. Münden erinnert daran, dass bis zum 1. Oktober 2024 Vorschläge aus der Bevölkerung für verdiente Bürgerinnen und Bürger der Stadt, die ihrer Meinung nach den Ehrenbrief der Stadt Hann. Münden erhalten sollten, beim städtischen Fachdienst Zentrale Dienste, Tel. 05541-75351 oder per E-Mail unter m.graef@hann.muenden.de entgegengenommen werden.
Aufgrund eines entsprechenden Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2022 ehrt der Rat der Stadt Hann. Münden laut der gültigen Satzung über „Ehrungen für besondere Verdienste“ während des traditionellen Neujahrsempfangs Einwohnerinnen und Einwohner für außerordentliche Verdienste. Als „außerordentlich“ wird ein Engagement bezeichnet, welches „langjährig den üblichen Rahmen deutlich überschreitet“.
Jede Mündenerin bzw. jeder Mündener der Stadt ab dem 16. Lebensjahr hat das Recht, einen Vorschlag einzureichen. Dem schriftlichen Vorschlag sind Angaben über den Lebenslauf und die besonderen Verdienste des oder der Vorgeschlagenen hinzuzufügen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Rat bis zu drei Personen aus, die für die Ehrung infrage kommen und beschließt mit Zwei-Drittel-Mehrheit die öffentliche Ehrung der ausgewählten Personen.
Bisherige Trägerinnen und Träger des Ehrenbriefes der Stadt Hann. Münden, die in den Jahren 2023 und 2024 ausgezeichnet wurden, sind Henryk Kowalczyk sowie Nortrud Riemann, Dieter Pielok und Udo Bethke.
Autor/in: M. Simon / Pressestelle Stadt Hann. Münden