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18.09.2024

Wie die Stadt beabsichtigt gegen Schottergärten vorzugehen

Fachdienst stellt Phasenmodell im Ausschuss für Umwelt und Klima vor

18.09.2024

Schottergärten verändern das Mikroklima und sorgen mit ihren versiegelten Oberflächen dafür, dass Regenwasser nicht versickert, was besonders bei Starkregenereignissen verheerende Folgen haben kann. Die Stadt Hann. Münden wurde deshalb von Seiten des Stadtrates dazu aufgefordert gegen Schottergärten vorzugehen und dafür eine schlüssige Strategie zu entwickeln (mehr Informationen zu diesem Thema finden Interessierte HIER).

Paragraph 9 Absatz 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) schreibt vor, dass nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klima (AfUK) am 10. September 2024 stellte der Fachdienst Stadtplanung und Umwelt eine mögliche Strategie vor, wie man einerseits die Bürgerinnen und Bürger für das Thema sensibilisiert und andererseits größtmögliche Rechtssicherheit schafft. Nach dem Vorbild der Kreisstadt Diepholz müssen als Grundlagen ein entsprechender Ratsbeschluss unter Berücksichtigung der NBauO sowie die Information der Öffentlichkeit erfolgen. Mit Ersterem würden Kernstadt und Ortsteile für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Fachdienstes in abzuarbeitende Zonen eingeteilt. Begonnen werde in einer noch festzulegenden „Startzone“, weitere Zonen würden nach und nach abgearbeitet.

Für die Umsetzung wurde ein sogenanntes Phasenmodell vorgestellt. Demnach würden in der ersten Phase zunächst betroffene Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in der jeweils abzuarbeitenden Zone kontaktiert und über Gesetzeslage aufgeklärt. Informationsflyer und Öffentlichkeitsarbeit sollen die Kommunikation der Maßnahme unterstützen und für Transparenz sorgen. In der zweiten Phase sollen während einer Besichtigung betroffener Grundstücke Verstöße aufgenommen und die Eigentümerinnen und Eigentümer angeschrieben werden. In der dritten und letzten Phase würden Betroffene angehört und gegebenenfalls Zwangsgelder auferlegt, sofern sie der geforderten Oberflächenentsiegelung nicht nachkommen würden.

Der Vorschlag des Fachdienstes zum weiteren Umgang mit dem Thema „Schottergärten“ auf innerstädtischer Ebene wurde mehrheitlich durch die Ausschussmitglieder begrüßt. Demnach soll nun im nächsten Schritt eine entsprechende Ratsvorlage vorbereitet werden, über die das politische Gremium diskutieren und abstimmen kann.

Autor/in: M. Simon / Pressestelle Stadt Hann. Münden
Quelle: Fachdienst Stadtplanung und Umwelt

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