Sprungziele
Inhalt
09.11.2021

Zensus 2022 - Melderegisterdatenlieferung

Die Stadt Hann. Münden liefert am Wochenende der KW45 die Melderegisterdaten für den Zensus 2022. Bereits im Oktober starteten die Vorbereitungen für die sogenannte Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ).

Damit nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner direkt befragt werden müssen, greifen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bei der Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022 unter anderem auf Daten aus den amtlichen Melderegistern zurück. Es sind insgesamt sechs Datenübermittlungen aus den Melderegistern sowie zusätzlich eine Pilotdatenlieferung vorgesehen. In den Melderegistern der Gemeinden sind die demografischen und geografischen Basisdaten wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Nationalität und Wohnanschrift zu jeder in Deutschland gemeldeten Person gespeichert.

Die gesetzliche Grundlage bildet § 5 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nr. 1 Zensusgesetz 2021 (ZensG 2021). Hiernach übermitteln die Meldebehörden den statistischen Ämtern der Länder für jede Person zur Aktualisierung des Steuerungsregisters sowie zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus zum Stichtag 14. November 2021 elektronisch die dort aufgeführten Daten innerhalb der auf den Stichtag folgenden vier Wochen. § 11a Absatz 1 Bundesstatistikgesetz gibt für Übermittlungen von Daten, die für eine Bundesstatistik erhoben werden, vor, dass der elektronische Übermittlungsstandard der sendenden Stelle verwendet wird. Für die Übermittlung von Daten des Meldewesens gilt seit dem 01.01.2007 der XÖV-Standard XMeld, der somit auch für die Datenlieferungen für den Zensus zu verwenden ist. Die Datenübermittlung erfolgt natürlich verschlüsselt.

Sechs Datenübermittlungen aus den Melderegistern noch bis zum Zensus 2022

Mit der jetzigen Datenübermittlung aus den Melderegistern erfolgt eine Aktualisierung des sogenannten Referenzdatenbestandes. Der Referenzdatenbestand enthält alle Anschriften aus den Melderegistern und den Vermessungsämtern sowie demografische Angaben zu den gemeldeten Personen. Er dient dem Zensus 2022 unter anderem als Grundlage für die Ziehung der Haushaltsstichprobe sowie zur Organisation der Erhebungen an Anschriften der Haushaltsstichprobe und mit Sonderbereichen. Außerdem wird er zur Vorbereitung der Gebäude- und Wohnungszählung benötigt.

Der technische Datenempfang der Melderegisterdaten erfolgt zentral beim Statistischen Bundesamt. Bereits beim Dateneingang erfolgen erste Prüfungen auf Fehler sowie auf Vollständigkeit der Datenlieferung. Das jeweilige Statistische Landesamt prüft die Daten der Gemeinden auf Schlüssigkeit, Vollzähligkeit und Vollständigkeit und erteilt anschließend die Freigabe zur Weitergabe an den Referenzdatenbestand.

Weiter Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte der Internetseite Zensus 2022 des Statistischen Bundesamts und der Internetseite des Landesamts für Statistik Niedersachsen.

Randspalte

nach oben zurück