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Modellkommune: Alle Infos

zuletzt aktualisiert am: 2021-04-29 14:51

Startbeginn vorerst verschoben

Die Stadt Hann. Münden hat sich für ein Modellprojekt vom Land Niedersachsen beworben und den Zuschlag erhalten. Es handelt sich um das sog. Modellprojekt nach §18b CoronaVO vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. In einem fest definierten Teilbereich des Stadtgebiets darf vor Ort das sichere Öffnen von Handel, Gastronomie und Kultureinrichtungen erprobt werden. Mit diesem Projekt sollen Lockerungsschritte des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens und deren Einfluss auf das Infektionsgeschehen identifiziert werden.

Es sollen hierdurch belastbare Aussagen getroffen werden, ob und wie sich diese Lockerungen unter den Voraussetzungen des gezielten Einsatzes von Testkonzepten, digitaler Kontaktnachverfolgung und strikter Einhaltung der allgemeinen Corona-Regelungen auf das tatsächliche Infektionsgeschehen vor Ort auswirken.

Das Modellprojekt in Hann. Münden soll starten, wenn das Gesetzgebungsverfahren zum neuen Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene abgeschlossen ist und Klarheit über die Rahmenbedingungen besteht. Es soll für zunächst drei Wochen gelten. Darauf arbeiten alle Beteiligten hin. Damit verbunden ist eine große Kraftanstrengung, die aber mögliche Perspektiven aufzeigt, wie wieder Leben in unsere Stadt zurückkommen kann.

Gastronomie, Kino und der Handel, der derzeit aufgrund der Verordnung nicht öffnen darf, sollen hierbei Gäste mit einem negativen Schnelltest wieder empfangen können. Ein negativer Corona-Test gilt somit als Eintrittskarte. Den Unternehmern wird es freigestellt sein, sich an dem Projekt zu beteiligen.

Wichtig: Bis auf die im Modellprojekt ausgewiesenen Ausnahmeregelungen, gelten weiterhin alle Corona-Regeln im Land Niedersachsen seit dem 29.03.2021 (Maskenpflicht, Abstandsregeln, etc.).

Wann startet das Modellprojekt?

Sobald alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen, sowie die notwendigen Abstimmungen mit den Beteiligten getroffen wurde und die Pandemie-Lage es zulässt.

Bis dahin müssen sich die teilnehmenden Betriebe vorbereiten, die Strukturen der Testzentren erweitert und die Service-Stellen organisiert werden. Daneben wird die Stadt das Modellvorhaben auch nur dann starten, wenn das Infektionsgeschehen es zulässt.

Warum hat sich die Stadt beworben?

Wir sind fest davon überzeugt, dass es Wege und Ideen aus der Krise braucht. So verstehen wir auch das Modellprojekt: Es soll kein unüberlegtes Öffnen geben und keinen Aktionismus, sondern überlegte Schritte. Die gesammelten Erfahrungen sollen uns in Hann. Münden eine Perspektive geben, wie wir in den nächsten Monaten wieder ein Stück Leben zurück in unseren Alltag holen können, ohne die Gesundheit und das Leben vieler Menschen zu riskieren.

Wie wird der Schutz der Bevölkerung gewährleistet?

Die Stadtverwaltung ist aktuell mit allen Beteiligten in Gesprächen, um sorgsam die Öffnung vorzubereiten. Denn entscheidend ist, dass niemand einer höheren Gefahr ausgesetzt werden soll, sich zu infizieren. Der Ordnungsdienst zur Kontrolle der Corona-Beschränkungen wird im Stadtgebiet Hann. Münden bereits seit Beginn der Pandemie durchgeführt. Vor diesem Hintergrund stellen die zusätzlichen Kontrollen mit den Teilnahmebetrieben getroffenen Vereinbarungen lediglich eine Erweiterung der derzeit schon vorgenommenen Kontrollfunktion dar. Es finden sowohl Kontrollen bei den teilnehmenden Betrieben (u.a. Einhaltung der vereinbarten Geschäftszeiten, Hygieneauflagen, -konzepte, als auch bei den Kundinnen und Kunden (Vorliegen des Negativtests, Verwendung der kostenfreien luca App zur Datenerfassung) statt.

Die geltenden Vorschriften des Landes Niedersachsens, sowie des Landkreis Göttingen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben weiterhin Gültigkeit und werden durch die Allgemeinverfügung der Stadt Hann. Münden (hier einsehbar, sobald verfügbar) ergänzt.

Die geltenden Vorschriften finden Sie auf der Webseite des Landes Niedersachsen.

Was ist das Ziel des Modellprojekts Hann. Münden?

Das Land Niedersachsen hat mit der seit dem 28. März 2021 gültigen neuen Corona-Verordnung Modellprojekte zur Wiedereröffnung von Betrieben und Einrichtungen ermöglicht. Mit dem Hann. Mündener Modellprojekt soll das Infektionsgeschehen kontrolliert und gleichzeitig Institutionen Hann. Mündens eine Chance zur Öffnung ermöglicht werden. Dazu werden zwei Maßnahmen eng miteinander verbunden: Bürger-Schnelltestungen und eine digitale Kontaktnachverfolgung.

Gibt es noch weitere Corona-Modellprojekte in Niedersachsen?

13 Kommunen in Niedersachsen können seit 6. April 2021 Modellprojekte zur Öffnung von Geschäften, Kultur und Außengastronomie starten. Die Städte Aurich, Achim, Hansestadt Buxtehude, Cuxhaven, Einbeck, Emden, Hann. Münden, Hildesheim, Hansestadt Lüneburg, Nienburg/Weser, Norden und Oldenburg können neben Braunschweig sichere Zonen einrichten, um für Bürger/innen z. B. Einzelhandelsgeschäfte, die Außenbereiche von Restaurants und Cafés, Fitnessstudios, Kinos, Theater oder Galerien öffnen zu lassen.

Welche Voraussetzung muss ein Modellprojekt erfüllen?

Die Zustimmung zur Durchführung des Modellprojekts durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erfolgt unter der Maßgabe, dass die nach § 5 der Corona-Verordnung erforderliche Datenerhebung und Dokumentation für jede Person einschließlich jeder Mitarbeiter/in i. S. d. § 18b Abs. 3 Satz 1 der Corona-Verordnung elektronisch erfolgen und ein elektronischer Abruf der Daten durch die örtlich zuständige Behörde des Infektionsschutzgesetzes ermöglicht werden muss.

Wie ist der weitere Ablauf?

Das Land Niedersachsen hat am Samstag, den 03. April 2021 die Entscheidung bekannt geben, dass Hann. Münden als eine von 14 Modellkommunen ausgewählt wurde. Die Stadt kontaktiert die Betriebe im Modellgebiet. Parallel müssen für das Modellvorhaben eine Allgemeinverfügung werden. Zudem sind die entsprechenden politischen Gremien noch kurzfristig zu beteiligen.

Warum darf nur ein Teil Hann. Mündens öffnen?

Eine Bewerbung für weitere Bereiche Hann. Mündens war nicht möglich, da die aktuelle Corona-Verordnung des Landes vorschreibt, dass sich eine Stadt nur mit einem Teilgebiet bewerben darf. Das Projektgebiet wird durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung festgelegt.

Welches Gebiet umfasst das Vorhaben?

Das Gebiet umfasst den Bereich zwischen Bahnlinie, Fulda und Werra inkl. der Fußgängerzone. Die genaue Abgrenzung erfolgt mit der Allgemeinverfügung und ist in dem Kartenausschnitt markiert.

Wird die Einhaltung der Voraussetzungen kontrolliert?

Die Betriebe und Einrichtungen, in denen die Testpflicht gilt, verpflichten sich, sich den negativen Schnelltest vor dem Eintritt vorlegen lassen und per luca App einzuchecken. Zudem wird das Ordnungsamt mit Unterstützung der Polizei die strikte Einhaltung der Modellvorgaben kontrollieren.

Ist im Moment nicht der falsche Zeitpunkt für ein Modellvorhaben?

Für die Bewerbung und Konzeptentwicklung können wir dies klar mit nein beantworten. Lediglich die aktuelle Infektionslage ist sorgfältig zu betrachten und abzuwägen. Erst, wenn wir auch hier die notwendige Sicherheit haben, wird das Modellvorhaben gestartet.

Wann wird das Modellvorhaben beendet?

Die aktuelle Verordnung begrenzt das Modellprojekt auf drei Wochen. Falls die Modellprojekte einen guten Verlauf nehmen, dienen sie aus unserer Sicht dazu, weitere Öffnungsperspektiven zu bieten. Die Stadt Hann. Münden steht im Austausch mit den 13 weiteren Modellkommunen, um ein einheitliches Vorgehen z.B. bei der Festsetzung einer kommunalen Inzidenzgrenze zu gewährleisten. Modellprojekte müssen nach Landesverordnung aber auch beendet werden, wenn die Inzidenz über einen Wert von 200 steigt. Um schnellstmöglich reagieren zu können, steht die Stadt Hann. Münden dauerhaft mit der zuständigen Gesundheitsbehörde des Landkreises Göttingen in Kontakt.

Besteht eine Maskenpflicht im Modellgebiet?

Ja, es gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den von der Stadt/Landkreis festgelegten Gebieten (durch Schilder ausgewiesen), an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die Mund-Nase-Bedeckung darf in den genannten Bereichen auch nicht zum Essen, Trinken oder Rauchen abgesetzt werden. Eine Ausnahme gilt für die zur Außenbewirtschaftung zugelassenen Flächen der Gaststätten. Während des Modellvorhabens wird es eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im gesamten Modellgebiet geben. Bis auf die im Modellprojekt ausgewiesenen Ausnahmeregelungen, gelten weiterhin alle Corona-Regeln im Land Niedersachsen seit dem 29.03.2021 (Maskenpflicht, Abstandsregeln, etc.).

Wer kann an dem Modellvorhaben teilnehmen?

Im Modellvorhaben wird die Öffnung von

  • Einzelhandel, Dienstleistung, Fitnessstudios und EMS-Studios,
  • Gastronomie (nur außen) und
  • kulturellen Angeboten

möglich sein, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und sich die Betriebe im Gebiet des Modellvorhabens befinden. Details dazu werden in den nächsten Tagen individuell bekannt gegeben und mit den Betrieben persönlich besprochen.

Welche Branchen, Geschäfte, Einrichtungen werden jetzt konkret geöffnet?

Es finden aktuell Gespräche mit Unternehmen des ausgewiesenen Gebiets statt. Hierzu zählen der Einzelhandel und die Gastronomie. Eine Übersicht der teilnehmenden Betriebe liegt aktuell noch nicht vor.

Geplant sind, Öffnungen im Einzelhandel, der Außengastronomie sowie im Bereich kultureller Veranstaltungen vorzunehmen.

Für Unternehmen


Welchen Vorteil haben Betriebe/Unternehmen durch die Teilnahme an dem Modellprojekt?

Durch die täglichen kostenlosen Corona-Schnelltests ergeben sich für die Unternehmer/innen, die Mitarbeiter/innen sowie für die Kunden/Kundinnen die Gewissheit, dass die anwesenden Personen zum Zeitpunkt des Besuchs keine Corona-Infektion aufweisen. Damit tragen teilnehmende Betriebe nicht nur zu Erkenntnissen aus dem Projekt für zukünftige Maßnahmen bei. Sie schützen damit auch ihre Kundinnen und Kunden sowie Belegschaft.

Ziel der Schnelltests ist es, asymptomatische Corona-Infizierte zu identifizieren und möglichst schnell zu isolieren, damit sie andere nicht anstecken können. Durch das erhöhte Testaufkommen während der Modellphase kann es parallel dazu kommen, dass die Anzahl der bislang unbekannten positiven Corona-Fälle (Dunkelziffer) „aufgedeckt“ werden und die Inzidenz dadurch folglich auch steigt. Aus diesem Grund hat das Land Niedersachsen den Höchstwert der Inzidenz auf 200 gelegt. Bei diesem Wert muss das zuständige Gesundheitsamt entscheiden, ob und wie das Projekt weitergehen soll. Betriebe/Unternehmen, die sich nicht an der Modellkommune beteiligen, müssen wie in der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom Stand 6. März 2021 beschrieben, den Betrieb von click & meet bereits bei einem Inzidenzwert von 100 auf Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes beenden.

Wie kann ich mich als Unternehmen anmelden?

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular

Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung ist Wirtschaftsförderer Tobias Vogeley, E-Mail: t.vogeley@hann.muenden.de, Telefon: 05541 75338, Mobil: 0175 4043495.

Gespräche mit Wirtschaftsunternehmen, Betrieben und Einzelhandel finden in den kommenden Tagen statt. Ansprechpartner sind neben dem Wirtschaftsförderer die Mündener Gilde e.V.

Was kann ich schon vorbereiten?

Sie können sich als Betreiber kostenlos bei der luca App registrieren und Ihren Betrieb mit entsprechenden QR-Codes ausstatten.

Müssen meine Beschäftigten getestet werden?

Ja, die Landesverordnung schreibt vor, dass sich alle Beschäftigten jeweils vor Arbeitsbeginn testen lassen.

Hinweis: Die Bürgertests können in der Tat auch täglich gemacht werden. Die Bundesverordnung spricht von „mindestens einmal pro Woche“. Eine Grenze nach oben gibt es nicht. Der Test hat eine Gültigkeit von 12 Stunden.

Gibt es Fördermöglichkeiten zur Teilnahme?

Die Stadt Hann. Münden übernimmt als Projektträger vielfältige Aufgaben, weitere individuelle Förderungen sind nicht vorgesehen.

Kann ich weiterhin click & meet anbieten?

Nein, beide Systeme funktionieren nicht parallel in dem Modellprojekt, da sonst die getesteten Personen mit den ungetesteten Menschen vermischt werden und der Effekt des Testes nicht wieder gespiegelt wird.

Jedes Unternehmen kann vor Beginn des Modellvorhabens entscheiden, ob es sich beteiligt oder sich weiterhin an den Regelungen der Landesverordnung orientiert (click & meet und/oder click & collect). Es ist nicht vorgesehen, dass Unternehmen beide Systeme (also zum Beispiel click & meet und negativer Schnelltest + luca App) parallel anbieten oder später hinzustoßen.

Kann ich weiterhin click & collect anbieten?

Sofern die Ware wirklich vor dem Gebäude übergeben wird, können beide Systeme parallel laufen.

Wie viele Kunden pro Quadratmeter dürfen in die Geschäfte?

Die Regelungen der Verordnung zur Personenbegrenzung finden weiterhin Anwendung. Die Geschäfte müssen dies kontrollieren.

Bin ich verpflichtet mit meinem Betrieb am Projektmodell teilzunehmen?

Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Jedes Unternehmen kann vor Beginn des Modellprojekts entscheiden, ob es sich beteiligt. Je mehr Betriebe/Unternehmen sich aber beteiligen, umso genauer kann das Szenario "Normalität" unter der Teststrategie erprobt werden.

Kann ich auch nach Beginn des Modellvorhabens noch am Projektmodell teilnehmen?

Nein, dafür ist der Modellzeitraum zu kurz. Auch würde die Aussagekraft des Modellversuches dadurch leiden.

Welche Regeln gelten für die Gastronomie?

Zusätzlich zum Außer-Haus-Verkauf, Abhol- und Lieferdiensten dürfen in der Hann. Mündener Modellzone auch Schank- und Speisewirtschaften die Außengastronomie für den Publikumsverkehr öffnen. Die Gäste müssen dafür ihren negativen Schnelltest vorzeigen. Die Abstands- und Hygieneregeln müssen beachtet werden, außerdem müssen die Kontaktdaten der Gäste anhand der luca App erfasst werden. Des Weiteren gilt:

  • Es dürfen bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gemeinsam an einem Tisch sitzen.
  • Für die Nutzung der Sanitäreinrichtungen dürfen die Gäste die Innenräume der Gaststätte betreten.
  • Personal und Gäste müssen, wenn sie sich nicht an ihrem Platz aufhalten, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen.
  • Mindestens 1,5 Meter Abstand (zwischen den Tischen).
  • Verzehr nur im Sitzen.

Gibt es Beschränkungen für kulturelle Einrichtungen?

  • Die Zahl der Besucherinnen und Besucher, die sich zur gleichen Zeit in der Einrichtung aufhalten, darf die Hälfte der Personenkapazität der gesamten Einrichtung nicht überschreiten.
  • Die Sitzplätze dürfen nur so belegt werden, dass zwischen den Personen unterschiedlicher Hausstände mindestens 1,5 Meter Abstand herrscht.
  • Die Kontaktdaten der Gäste müssen digital erfasst werden (luca App).
  • In der Einrichtung ist eine medizinische Maske zu tragen. Diese darf nur abgelegt werden, soweit und solange die Besucher/innen einen Sitzplatz eingenommen haben und das Abstandsgebot eingehalten wird.
  • Die Abgabe von Speisen und Getränken in der Einrichtung an die Besucher/innen ist unzulässig.
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Warteschlangen an den Abgabestellen.
  • Das Hygienekonzept regelt in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt weitere Bestimmungen.

Gibt es Beschränkungen für Fitnessstudios?

  • Die Zahl der Besucherinnen und Besucher, die sich zur gleichen Zeit in der Einrichtung aufhalten, darf die Hälfte der Personenkapazität der gesamten Einrichtung nicht überschreiten.
  • Die Kontaktdaten der Gäste müssen digital erfasst werden (luca App).
  • Das Hygienekonzept regelt in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt weitere Bestimmungen.

Für Bürgerinnen und Bürger


Wer muss sich testen lassen?

Der Zugang in den beteiligten Betrieben/Einrichtungen für Besucher/innen, Gäste und Mitarbeiter/innen ist nur mit einem negativen Schnelltestergebnis möglich. Das Ergebnis des Schnelltests darf nicht älter als maximal 12 Stunden sein und muss von einer anerkannten Teststation stammen. Als anerkannte Teststation gelten die für das Modellprojekt errichteten Testzentren, Arztpraxen und Apotheken.

Müssen sich Kinder testen lassen?

Kinder bis zu einem Alter von einschließlich sechs Jahren müssen sich nicht testen lassen.

Darf ich ohne negativen Schnelltest in die Fußgängerzone?

Ja, Sie können sich frei bewegen, aber keine Betriebe betreten, die an der Modellkommune teilnehmen.

Darf ich ohne negativen Schnelltest in Lebensmittelgeschäfte?

Ja. Lebensmittelhandelsgeschäfte, Drogerien, Apotheken und die Verkaufsstellen, die in der Niedersächsischen Corona-Verordnung unter §10 bei den Ausnahmen aufgelistet sind, dürfen mit den bekannten Einschränkungen für den Kundenverkehr öffnen.

Ich will nur einen Kaffee trinken. Brauche ich dafür einen negativen Schnelltest?

Ja. Wenn Sie den Kaffee nicht to go, sondern bei einem Café oder Restaurant trinken möchten, ist ein negativer Schnelltest + einchecken mit der luca App notwendig.

Wie erfolgt die Nachverfolgung der Kontakte von Kunden*innen, Besucher*innen und Mitarbeiter*innen?

Die Nachverfolgung muss digital erfolgen, damit eine Übermittlung an das Gesundheitsamt zeitnah und vollständig möglich ist. Dafür wird die sogenannte luca App zur Verfügung gestellt.

Wer kann die "luca App" nutzen?

Überall dort, wo Menschen zusammenkommen, kann die luca App genutzt werden. Betriebe, die nicht an dem Modellprojekt teilnehmen, können gerne ebenfalls freiwillig die luca App nutzen. Die Nutzung der App, die auf allen gängigen Smartphones läuft, ist auf Basis einer vom Land Niedersachsen bereitgestellten Lizenz zunächst zwölf Monate lang für alle Bürger/innen sowie teilnehmende Unternehmen und Einrichtungen kostenlos.

Wie funktioniert die "luca App"?

Luca ist eine App, mit der die digitale Kontaktnachverfolgung in Unternehmen und Einrichtungen möglich gemacht wird. Anders als die Corona Warn-App der Bundesregierung erfasst die luca App nicht nur, ob jemand Kontakt zu einer positiv auf Sars-CoV-2 getesteten Person hatte, sondern auch, wo der Kontakt stattgefunden hat. Eine datenschutzkonforme Rückverfolgung von Infektionsketten wird somit unter Einbindung der Gesundheitsämter ermöglicht.

Alle Informationen sowie die Anmeldung für Unternehmen zur luca App finden Sie auf der luca App-Internetseite.

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