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Zensus 2022

aktualisiert am 21.03.2022

Über die Bevölkerung und die Wohnungssituation in Deutschland werden im Rahmen des Zensus grundlegende Daten erhoben.

Wie schon 2011 wird Deutschland auch den nächsten Zensus in Jahre 2022 registergestützt, das heißt teilweise durch Auswertung von Verwaltungsdaten durchführen.

Neben der unmittelbaren Verwendung für politische Planungen wie zum Beispiel die Einteilung der Wahlkreise und die Stimmenverteilung der Länder im Bundesrat, dienen die Ergebnisse auch als Grundlage für zahlreiche andere Statistiken. Sie werden beispielsweise für die Auswahl der Stichprobenerhebungen, für die Hochrechnung des Mikrozensus oder als Basis für die Bevölkerungsvorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes genutzt. Auch der Länderfinanzausgleich, die Berechnungen für EU-Fördermittel und die Verteilung von Steuermitteln beruhen auf den Zensusdaten.

Auch europaweit müssen einheitliche Grunddaten über die Bevölkerung und die Wohnsituation verfügbar sein. Deshalb hat die EU mit der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 über Volks- und Wohnungszählungen die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. Nach der letzten Zensusrunde im Jahre 2011 war der Zensus für das Jahr 2021 vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie musste der Zensus in das Jahr 2022 verschoben werden.

Mit dem Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 hat das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat die rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung des Zensus geschaffen. Darin ist – nachdem der Zensus durch die Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben werden musste – nun der 15. Mai 2022 als Zensusstichtag vorgesehen. Der Zensus 2022 umfasst eine Bevölkerungszählung, eine Gebäude- und Wohnungszählung, eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und Erhebungen an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Wie der Zensus 2011 ist auch der Zensus 2022 als registergestützte Erhebung konzipiert. Dabei werden in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und nur dann ergänzende Erhebungen durchgeführt, wenn Verwaltungsdaten für bestimmte Merkmale nicht vorhanden oder aus statistischer Sicht nicht für die Auswertung geeignet sind. Neben Übermittlungen behördlicher Daten, insbesondere Melderegisterdaten und bestimmter Datensätze oberster Bundesbehörden, sind auch ergänzende primärstatistische Befragungen der Bevölkerung vorgesehen.

Durchgeführt wird der Zensus vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern. Bei den Erhebungen vor Ort tragen auch die Kommunen, im Bereich der Stadt Hann. Münden liegt hier die Zuständigkeit beim Landkreis Göttingen, wesentlich zum Gelingen des "Großprojekts Zensus" bei.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 sowie auch Presseunterlagen finden Sie auf dem Informationsangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.zensus2022.de.

Quelle: BMI

Die Erhebungsstelle für den Zensus 2022 ist der Landkreis Göttingen, weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises.

Nachfolgend die in diesem Zusammenhang auf der Internetseite veröffentlichten Städtischen Mitteilungen:

Zensus 2022 - Melderegisterdatenlieferung
09.11.2021
 
Zensus 2022 - Gebäude- und Wohnungszählung
15.10.2021
 

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