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Hinweis für Wohnsitz An- Ab- und Ummeldungen usw. - Gesetzliche Vorgaben und Allgemeine Hinweise

Die ordnungsgemäße Führung des Melderegisters über die tatsächlichen Wohnungsverhältnisse dient u. a. dem Schutz des Einzelnen bei Polizei- und Rettungseinsätzen und bildet die Basis, auf denen es den Behörden nur möglich ist, ihren gesetzlich festgelegten Aufgaben für die Allgemeinheit und jeden Einwohner der Bundesrepublik Deutschland nachzukommen.

Dieses hilft im Übrigen auch, die Ausgaben der Stadt Hann. Münden zu senken, sodass ggf. überflüssige Ermittlungsverfahren entfallen können.

Ferner wird darum gebeten, dauerhaft sicherzustellen, dass an dem Haus ein Namens- oder Klingelschild bzw. ein Hausbriefkasten mit der entsprechenden Namensnennung angebracht ist. Nach § 2 Nr. 4 der Post-Universaldienstleistungsverordnung vom 15.12.1999 (BGBl. I S. 2418) in der zur Zeit geltenden Fassung, hat die Zustellung an der in der Anschrift genannten Wohnadresse in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichende aufnahmefähige Vorrichtung für Briefsendungen zu erfolgen.

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