Mit Führerschein in Zusammenhang stehenden Bearbeitungen übernimmt ab September 2022 der Landkreis
Die Stadtverwaltung Hann. Münden gibt Aufgabe nach Jahrzehnten zurück
15.07.2022
Der Bereich 3 - Recht, Gesellschaft, Sicherheit und Ordnung - der Stadtverwaltung Hann. Münden teilt mit, dass der Fachdienst 3.2 – Melde- und Ausweisservice – ab dem 01.09.2022 keine Anträge mehr entgegennimmt, die auf eine Erteilung, Umschreibung, Erweiterung der Fahrerlaubnis sowie auf die Umstellung auf den EU-Kartenführerschein abzielen. Diese Aufgabe gibt die Stadtverwaltung nach Jahrzehnten an den für Führerscheinangelegenheiten zuständigen Landkreis Göttingen zurück.
Anträge werden im Stadtgebiet Hann. Münden in Zukunft zwar weiterhin ausgegeben, ab September allerdings in der Zulassungsstelle des Landkreises, Adalbert-Stifter-Straße 27, Tel. 0551 525-3450. Termine für das Abholen von Anträgen können vereinbart werden für folgende Zeiten: montags bis freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 13:00 bis 16 Uhr. Für spontane Besuche ohne Termin ist die Zulassungsstelle erreichbar: montags bis freitags, 08:00 bis 09:45 Uhr. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt aus organisatorischen und personellen Gründen in der Führerscheinstelle im Kreishaus Göttingen (Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen). Die Abgabe des Antrags und das persönliche Erscheinen sind erforderlich (Hinweise zur Terminvereinbarung, siehe unten).
Die Rückführung der Aufgabe geschieht hauptsächlich aus organisatorischen Gründen. Zwar hat der Fachdienst Melde- und Ausweisservice mittlerweile einen vorübergehenden Personalengpass überwunden, doch die verzögerte Bearbeitung unterschiedlichster Anträge, darunter Ummeldungen oder Ausweispapiere, blieb nicht ohne Folgen. Nach der Einarbeitung der neuen Kolleginnen und Kollegen verspricht man sich eine Entlastung, um mehr Kapazitäten zur Bewältigung der zahlreichen originären Aufgaben und zum Abbau des „Bearbeitungsstaus“ zu erhalten. „Wir haben lange mit uns gerungen, ob wir diese Aufgabe aus der Hand geben sollen oder nicht. Da die Ausgabe von Anträgen in unserer Stadt weiterhin möglich ist, haben wir uns schlussendlich für diesen Schritt entschieden“, erklärt Hann. Mündens Bürgermeister Tobias Dannenberg.
Wer kurzfristig sein Anliegen im Zusammenhang mit seinem Führerschein respektive seiner Fahrerlaubnis in der Hann. Mündener Stadtverwaltung vorbringen möchte, sollte sich sputen: Einige Termine für Juli bzw. August 2022 sind noch in der Böttcherstraße 3 möglich. Für September und anschließende Folgemonate sind keine Termine in Führerscheinangelegenheiten mehr buchbar.
Weitere Anlaufstellen, die mit dem Führerschein respektive der Fahrerlaubnis in Zusammenhang stehende Anliegen bearbeiten können, hält die Göttinger Kreisverwaltung an den Standorten Göttingen, Reinhäuser Landstraße 4, Tel. 0551 525-2224, -2627 oder -2240 sowie in Osterode am Harz, Bergstraße 10, Tel. 05522-9604371 oder -4372 vor. Unter den genannten Nummern können auch Termine vereinbart werden. Per E-Mail ist die Kontaktaufnahme unter fahrerlaubnisbehoerde@landkreisgoettingen.de mit Angabe von Wohnort, Telefonnummer und Geburtsdatum möglich.