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Rote Frauen in der Stadt und im Landkreis erinnern an 20 Jahre Gewaltschutzgesetz

Im Rahmen des Arbeitskreises „Häusliche Gewalt“ ist eine wichtige Öffentlichkeitsaktion entstanden: die „Roten Frauen“ sollen zum 20-jährigen Bestehen des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) zum einen auf die nach wie vor existierende partnerschaftliche Gewalt in Deutschland hinweisen und die Zivilbevölkerung für das Thema sensibilisieren und zum anderen Betroffene und Angehörige darauf hinweisen, dass es Hilfe gibt und darin bestärken diese anzunehmen. Die „Roten Frauen“ stehen zur Feier des Jubiläums des Gewaltschutzgesetzes in Deutschland, aber auch zur Mahnung, dass immer noch jeden Tag Gewalt gegen Frauen verübt wird.

Das Gewaltschutzgesetz hatte zum Ziel Frauen besser vor Partnerschaftsgewalt zu schützen. Das Gesetz hat polizeiliche Maßnahmen, Beratungsangebote und weitere rechtliche Möglichkeiten verbessert. Betroffene erhalten seit der Einsetzung des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2002 schneller und effektiver Unterstützung.

Zu diesem Jubiläum des Gewaltschutzgesetzes haben der Frauen-Notruf e.V. und die Gleichstellungsstelle des Landkreises Göttingen verschiedene Öffentlichkeitsaktionen geplant. Eine dieser Aktionen ist das Aufstellen der „Roten Frauen“ in Stadt und Landkreis Göttingen.

Diese Öffentlichkeitsaktion besteht aus 13 auffälligen roten Frauenfiguren aus Holz, deren Korpus mit Informationen zu Gewalt an Frauen, zu dem Gewaltschutzgesetz und Beratungsangeboten bestückt ist.

Derzeit sind die „Roten Frauen“ in Osterode, Hann. Münden, in Duderstadt, in Reinhausen in der Gemeinde Gleichen und in der Stadt Göttingen anzutreffen. Weitere Gemeinden kommen noch dazu, sodass die roten Frauen weiterhin durch den Landkreis wandern werden. Im Landkreishaus der Stadt, in der Unibibliothek und in der Uni-Klinik stehen die Roten Frauen dauerhaft.

„Allein in Hann. Münden, werden drei „Rote Frauen“ abwechselnd an insgesamt zwölf Standorten zu finden sein: dem Haus der Nationen, dem Familienzentrum, der Diakonie Münden, dem Mündener Ruderverein, der VHS, der Sparkasse, der Stadtverwaltung (Melde- und Ausweisservice), dem Geschwister-Scholl-Haus, der BBS Münden, der Marienkirche, der Drei-Flüsse-Realschule und dem historischen Rathaus“, zählt Mirja Ramola, Koordinatorin der Istanbul-Konvention im Landkreis Göttingen, auf.

Ein besonderer Fokus liegt bei der Zusammenarbeit zum Thema Gewalt gegen Frauen von Frauen-Notruf und der Gleichstellungsstelle auf dem Sozialraumkonzept. Das bedeutet, dass das Aufsuchen der Sozialräume und die Ansprechbarkeit vor Ort einen essenziellen Schlüssel darstellen. Aus diesem Grund gibt es seit 2021 ein vom Landkreis finanziertes Projekt zwischen dem Frauen-Notruf e.V. und den Familienzentren des Landkreises. In drei Workshops wurden die Leiter*innen der Familienzentren in den Themen sexualisierte Gewalt gegen Frauen, häusliche Gewalt und digitale Gewalt und Stalking geschult. Die Familienzentren werden auch zukünftig zu regional abgestimmter Öffentlichkeitsarbeit vom Frauen-Notruf e.V. begleitet, um nachhaltige Vernetzungsarbeit und Fallmanagement (Beratungsarbeit) zu diesen Themen leisten zu können. Auf Grund der Resonanz kann schon jetzt das Fazit gezogen werden, dass das Projekt ein voller Erfolg ist.

„20 Jahre Gewaltschutzgesetz haben einiges verbessert, aber der Kampf gegen Gewalt an Frauen als Querschnittsaufgabe unserer Gesellschaft muss unvermindert weitergehen. Und so werden weitere Aktionen im Landkreis folgen. Etwa Gewaltpräventionskurse für Mädchen und Frauen, die innerhalb eines WenDo-Kurses zu mehr Selbstsicherheit finden können und auch ein Kurs für Jungen, die während sogenannter Kampfesspiele ein Gefühl für ihre Kraft und deren Kontrolle erproben können. Weitere Informationen zu Inhalten und Anmeldungsbedingungen werden folgen“, teilt Mirja Ramola mit.

Wie Janne Wand vom Frauen-Notruf e.V. Göttingen erklärt, ist der von ihr vertretene Verein seit 1988 als Beratungs- und Fachzentrum für sexualisierte und partnerschaftliche Gewalt in der Region Göttingen die zentrale Anlaufstelle bei allen Fragen und Anliegen rund um geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen. Das Beratungs- und Fachzentrum unterstütze betroffene Frauen, ihre Angehörigen und Bezugspersonen bei allen Fragen zu insbesondere sexualisierter, körperlicher, psychischer sowie digitaler Gewalt und Stalking. Darüber hinaus betreibe es Präventions-, Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit. „Die Beratung kann telefonisch, persönlich oder per Video stattfinden. Seit wenigen Monaten ist auch ein Online-Beratungsangebot möglich. Die Beratungen sind kostenlos, mehrsprachig und vertraulich, die Mitarbeiterinnen unterliegen also der Schweigepflicht. Sie können auch anonym stattfinden. Gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche sowie deren Bezugspersonen finden Unterstützung im Rahmen der Beratungsstelle Phoenix“, so Janne Wand.

Der Frauen-Notruf e.V. sei darüber hinaus Beratungs- und Interventionsstelle – kurz BISS-Stelle – für Stadt und Landkreis Göttingen. „Das heißt, dass kooperierende Polizeiinspektionen Gewaltdelikte aus dem häuslichen Bereich an die Beratungsstelle melden und sich die Mitarbeitenden, nachdem sie von der Polizei über einen solchen Einsatz informiert worden sind, aktiv Kontakt mit den Betroffenen aufnehmen, um über das Hilfsangebot zu informieren und sie in der Umsetzung ihrer Rechte aus dem Gewaltschutzgesetz zu unterstützen“, erläutert Janne Wand. Und weiter: Ein aktuelles Problem sei die unzureichende Finanzierung und Ausstattung und damit einhergehende Überlastung des Angebots. „Es bedarf einer finanziellen und personellen Ausstattung, um die vielfältigen Aufgaben erfüllen, Betroffenen adäquat Unterstützung bieten und die Arbeit leisten zu können.“

Das Gewaltschutzgesetz, das Anfang des Jahres 2002 in Kraft getreten ist, gebe Betroffenen von häuslicher Gewalt die Möglichkeit, beim Zivilgericht zu beantragen, dass gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen getroffen werden könnten. Es schütze nicht nur vor physischer, sondern auch vor psychischer Gewalt, bei der Androhung von Gewalt und bei Stalking.

Kernstück des Gewaltschutzgesetzes sei die Regelung zur Wohnungsüberlassung: „Um ein sofortiges staatliches Eingreifen möglich zu machen, wurde die Wohnungsverweisung durch die Polizei in ihren Polizeigesetzen geregelt. Die Polizei hat die Möglichkeit, die Person, von der die Gefährdung ausgeht, sofort aus der Wohnung zu verweisen und ihr für eine bestimmte Zeit die Rückkehr zu verbieten. Es wird also nach dem Grundsatz „Wer schlägt muss gehen, der:die Betroffene kann bleiben“ gehandelt“, so Janne Wand. Damit werde gegenüber dem Gefährder klargestellt, dass er Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen habe und der Frau vermittelt, dass sie nicht schuld an dem sei, was passierte. Sie könne also, gegebenenfalls gemeinsam mit ihren Kindern, im gewohnten Umfeld bleiben. Der Schlüssel werde dem Gefährder abgenommen. Wichtig sei, dass zumindest bei einfachen Körperverletzungsdelikten, auch keine Strafanzeige gestellt werden müsse. Die Polizei zu rufen, verpflichte also nicht zu weiteren Maßnahmen.

„Diese mehrtägige Wohnungsverweisung geben der Frau die Möglichkeit, sich zu orientieren, Beratung in Anspruch zu nehmen und – falls gewünscht – zivilrechtliche Schritte einzuleiten und eine Schutzanordnung zu erlangen. Diese kann verhindern, dass es zu weiteren Verletzungen oder Bedrohungen kommt. Beispielsweise kommt als Schutzmaßnahme ein Annäherungs- und Kontaktverbot in Betracht, das dem Gefährder untersagt, sich an Orten aufzuhalten, an denen sich die Frau aufhält, oder telefonisch respektive auf digitalem Weg Kontakt aufzunehmen“, unterstreicht Janne Wand. Aber auch darüber, ob die gefährdete Person die gemeinsam genutzte Wohnung zunächst alleine nutzen dürfe, könne das Gericht entscheiden. Dabei könnten die Richter*innen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes sogenannte Eilverfahren anstoßen, sodass innerhalb kürzester Zeit, meist innerhalb eines Tages, ein Schutzantrag genehmigt werde und keine Schutzlücke entstehe, wenn die polizeiliche Wohnungsverweisung nur für einige Tage gelte. Verstöße gegen gerichtliche Schutzanordnungen seien nach § 4 GewSchG außerdem strafbar und könnten mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

„Trotz des Erfolges des Gewaltschutzgesetzes muss festgehalten werden, dass nach wie vor jeden dritten Tag in Deutschland eine Frau an den Folgen partnerschaftlicher Gewalt stirbt. Im ersten Jahr der Corona-Pandemie konnte ein Anstieg häuslicher Gewalt um 27 Prozent festgestellt werden. Der Anstieg verringerte sich auch in der folgenden Pandemiezeit bisher nicht“, ergänzt Mirja Ramola.

„Sind Sie von partnerschaftlicher Gewalt betroffen bzw. angehörige Person einer von häuslicher Gewalt betroffenen Frau*, melden Sie sich beim Frauen-Notruf e.V. oder bei mir“, appelliert die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Hann. Münden, Melissa Castillo. „Sie sind nicht allein!“

Autor: Online-Redaktion der Stadtverwaltung, 18.07.2022 

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