Ab 1. Januar 2025 greift neues Parkgebührensystem
Externes Unternehmen installiert neue Parkscheinautomaten in der Innenstadt
17.12.2024
Nach dem Ratsbeschluss Mitte Dezember wird ab dem 1. Januar 2025 die neue Parkgebührenordnung sowie die Bewohnerparkgebührenverordnung für die Stadt Hann. Münden in Kraft treten.
Bürger, Pendler, Touristen und Gäste der Dreiflüssestadt werden Jahres- und Monatstickets direkt an den rund 30 Automaten erwerben können, die derzeit im Stadtgebiet aufgestellt werden. Diese Tickets sind Kennzeichengebunden und jeweils nur für ein Fahrzeug gültig. Die Jahres- und Monatstickets gelten ausschließlich für die Parkzone II und sind auch nur an den dort aufgestellten Parkscheinautomaten erhältlich. Eine Übersicht über die Parkzonen I bis III der Innenstadt finden Interessierte auf den nebenstehenden Karten, in denen die unterschiedlichen Parkzonen farblich gekennzeichnet sind. Die zukünftig geltenden Tarife der Parkgebührenordnung finden Sie in dem entsprechenden Dokument in der rechten Randspalte.
Bestehende Jahrestickets behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit
Bestehende Jahrestickets für Bewohnerinnen und Bewohner behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Das heißt, Jahrestickets, welche über den 1. Januar 2025 hinaus gültig sind, müssen erst nach dessen Ablauf neu beantragt werden. Entsprechende Anträge werden durch den Melde- und Ausweisservice der Stadt bearbeitet. Über das Online-Portal https://termin.hann.muenden.de/ können Antragstellerinnen und Antragsteller dafür einen Termin vereinbaren. Die Bewohnerparkzone der Innenstadt ist in der nebenstehenden Karte farblich gekennzeichnet. Die zukünftig geltenden Tarife der Bewohnerparkgebührenverordnung finden Sie in dem entsprechenden Dokument in der rechten Randspalte.
Weitere Fragen zur Parkgebührenordnung sowie der Bewohnerparkgebührenverordnung beantwortet der Fachdienst Sicherheit und Ordnung unter Tel. 05541-75 231.