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Vorgehensweise gegen Versiegelungen von Flächen beschlossen

Stadtrat stimmt mehrstufigen Phasenmodell der Verwaltung zu

18.12.2024

In der vergangenen Ratssitzung wurde über das weitere Vorgehen zum Umgang mit Schottergärten und übermäßiger Versiegelung beraten. Das Gremium schloss sich bei einer Enthaltung dem Vorschlag des zuständigen Fachdienstes Stadtplanung und Umwelt an. Damit erhält der übergeordnete Bereich Stadtentwicklung einen klaren Handlungsauftrag.

Laut der Niedersächsischen Bauordnung (§ 9 Abs. 2 NBauO) müssen nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Auf diesen Flächen muss die Vegetation überwiegen. Mit der Errichtung von Schottergärten bzw. der übermäßigen Versiegelung, wird demnach gegen die Niedersächsische Bauordnung verstoßen. Die untere Bauaufsichtsbehörde hat auf der Basis der Niedersächsischen Bauordnung grundsätzlich die Möglichkeit, bei einem Verstoß gegen öffentliches Baurecht tätig zu werden. Im Rahmen dieser Vorschrift kann sie grundsätzlich Schottergärten überprüfen und gegebenenfalls einen Rückbau oder eine Reduzierung von versiegelten Flächen anordnen. 

Auf Vorschlag des Fachdienstes wird das Stadtgebiet in Zonen aufgeteilt. Diese Zonen werden nacheinander durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Stadtentwicklung überprüft und kartiert. Die Zonierung dient einem strukturierten Ablauf, um so dem Gleichbehandlungsgrundsatz gerecht zu werden und Willkür zu vermeiden. Sollten Verstöße bezüglich Schottergärten oder übermäßiger Versiegelung festgestellt werden, wird im Anschluss der Kontakt zu den jeweiligen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern aufgenommen. Diese werden in erster Linie über eine naturnahe Gartengestaltung informiert, bevor sie zu einem Rückbau aufgefordert werden.

Die geplante Vorgehensweise der Stadtverwaltung wird anhand eines mehrstufigen Phasenmodells strukturiert: Demnach steht die Information durch die Öffentlichkeitsarbeit an erster Stelle. Im zweiten Schritt sollen die einzelnen Zonen durch die Bauaufsicht und Stadtplanung besichtigt und etwaige Verstöße erfasst werden. Anschließend erfolgt die Kontaktaufnahme durch die Verwaltung mit den Betroffenen zwecks Informationsaustausch. Abschließend erfolgt, falls erforderlich, die Aufforderung zum Rückbau der versiegelten Flächen und eine Anhörung der Betroffenen.

Die vom Fachdienst Stadtplanung und Umwelt erarbeitete Kartierung finden Sie in der rechten Randspalte.

Autor: M. Simon / Pressestelle Stadt Hann. Münden, 18.12.2024 
Quelle: Fachdienst Stadtplanung und Umwelt 

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