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Form und Schonschnitt während der Brut-, Setz und Aufzuchtzeit

Der Fachdienst Sicherheit und Ordnung möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass das Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt in der Vegetationszeit vom 1. März bis 30. September verbietet, Gehölze, Büsche und Hecken zu schneiden oder auf Stock zu setzen; also knapp über dem Boden abzuschneiden. Starke Rückschnitte zur Umgestaltung des Gartens sind in diesem Zeitraum nicht möglich. Durch diese Regelung sollen Vögel in ihrem Brutverhalten geschützt werden.

Diese Bestimmungen gelten sowohl für den besiedelten Bereich als auch für die freie Landschaft.

Ganzjährig zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses insbesondere an Straßen, Geh- und Radwegen. Dabei müssen die Bestimmungen des Artenschutzes dringend eingehalten werden. Vor einem Schnitt sind die Hecken und Gehölze auf brütende Vögel zu überprüfen.

Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung unter der Rufnummer 05541/75-221.

29.06.2021 

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