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Fahrradschutzstreifen am Vogelsang

Seit ein paar Wochen findet sich im Bereich Vogelsang mit Beginn am Kreisverkehrsplatz sogenannter Schutzstreifen am rechten Fahrbahnrand. Er ist erkennbar durch gestrichelte Linien auf der Fahrbahn und das Fahrrad-Piktogramm. Der Schutzstreifen markiert einen sicheren Bereich auf der Straße für Radfahrerinnen und Radfahrer. Schutzstreifen sind nicht zu verwechseln mit Radfahrstreifen, die ebenfalls auf der Fahrbahn verlaufen, aber eine dicke durchgezogene Linie haben. Zum Einsatz kommt er, wenn der Platz für einen Radfahrstreifen oder einen Radweg nicht reicht oder aufgrund der Verkehrsbelastung nicht erforderlich sind.

Welche Regeln gelten für Radfahrende, wenn es Schutzstreifen gibt?

Verläuft der Schutzstreifen nur auf einer Seite der Fahrbahn, darf er dennoch nur in Fahrtrichtung genutzt werden – dies soll durch das Piktogramm verdeutlicht werden. Der Schutzstreifen darf nur in der Richtung genutzt werden, in der der Fahrradfahrer das Piktogramm erkennen kann – wenn es auf dem Kopf steht, ist die Fahrtrichtung falsch.
Im Bereich Vogelsang darf der Fahrradfahrer damit nur bergauf den Schutzstreifen nutzen. Auf der gegenüberliegenden Seite, als bergabwärts, fahren Radfahrerinnen und Radfahrer im Mischverkehr direkt auf der Straße.

Bergabwärts besteht zudem am Vogelsang kein Anlass einen Schutzstreifen zu markieren. Der Vogelsang hat im Bereich vom Krankenhaus bis zum Kreisverkehrsplatz auf etwa 1,2 km ein durchschnittliches Gefälle von 5,3% und zudem einen leicht kurvigen Verlauf. Die zulässige Geschwindigkeit ist auf 50 km/h begrenzt und Haltestellen für den Busverkehr ohne Haltebuchten befinden sich auf diesem Teilstück. Ein abfahrender Radfahrer erreicht hier (selbst ohne aktives Beschleunigen) bis zu 50 km/h und muss bzw. kann demnach nicht vom Kraftverkehr überholt werden. Weiterhin würde ein abfahrender Radfahrer durch den Schutzstreifen an den Fahrbahnrand gedrängt werden und müsste bei der Abfahrt stets parallel des Straßenrandes in einem, dann bei Geschwindigkeiten bis zu 50 km/h, sehr engen und unsicheren Korridor abfahren. Radfahrer fahren wesentlich sicherer ab, wenn ihnen, wie dem Kraftverkehr, die gesamte Breite der Fahrspur zur Verfügung steht.

Welche Regeln gelten für Kraftfahrzeuge?

Autos fahren grundsätzlich neben dem Schutzstreifen, nicht auf dem Streifen. Nur in Ausnahmefällen dürfen Autos auf den Schutzstreifen fahren, um zum Beispiel einem größeren entgegenkommenden Fahrzeug auszuweichen. Auch hier gilt: Radfahrende nicht gefährden.

Beim Überholen ist auch mit Schutzstreifen ein Abstand von 1,50 m zum Radfahrenden auf dem Schutzstreifen einzuhalten. Das bedeutet, dass bei Gegenverkehr ein Überholen normalerweise nicht möglich ist.

Die Fahrbahnbreiten ohne den Schutzstreifen sind darauf ausgelegt, dass sich zwei Pkw begegnen können. Parken und Halten ist auf den Schutzstreifen verboten.

11.08.2021 

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