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Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Stadt Hann. Münden

21.12.2021

Der Rat der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 den Lärmaktionsplan gem. § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG beschlossen.

Die Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes (LAP) enthält die Datengrundlage der Strategischen Lärmkartierung 2018 für die Hauptverkehrsstraßen. Hierbei handelt es sich um eine Bestandsaufnahme der Verkehrslärmbelastung in Teilabschnitten an den Hauptverkehrsstraßen B3 und B 496 (Kasseler Str. und Veckerhägerstr.), der B 80 (Blume und Hermannshagen) sowie dem Abschnitt der A7 im Stadtgebiet.

Im Rahmen der Auswertung wurden besonders lärmbelastete Bereiche mittels einer Hotspotanalyse (berechnete Fassadenpegel) näher identifiziert und Übersichts- und Detailkarten ausgearbeitet sowie Vorschläge zur Ausweisung "Ruhiger Gebiete" unterbreitet. Auf dieser Grundlage wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der jeweils zuständigen Baulastträger sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange Lärmminderungsmaßnahmen dokumentiert und Strategien zu weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet (siehe Seite: Rathaus & Politik / Städtebau / Lärmaktionsplanung).

Als nächster Schritt ist vorgesehen, die Maßnahmenplanung unter Beteiligung der zuständigen Baulastträgern und Fachdiensten der Stadt zur Umsetzung zu konkretisieren. „Wir sind als Kommune gem. der EU-Richtlinie zur Lärmaktionsplanung verpflichtet, für die Umsetzung möglicher Maßnahmen ist allerdings der Baulastträger nur unter bestimmten Voraussetzungen verantwortlich bzw. verpflichtet. Dazu gehört u.a. die Überschreitung von Grenz- und Richtwerten der nationalen Gesetzgebung.“

Interessierte und betroffene Bürger finden auf der Homepage zusätzlich ein Informationsblatt zum Thema Lärmbeschwerden mit Ansprechpartnern sowie einen Musterbrief, der an die Landesverkehrsbehörde als Baulastträger für Bundesstraßen gesendet werden kann. Die nach der Auswertung besonders lärmbetroffenen Bereiche sind in der Anlage 3 des Lärmaktionsplanes gekennzeichnet.

Im Rahmen der Strategischen Lärmkartierung der 4. Runde (voraussichtlich 2022 – 2024) wird der LAP der Stadt Hann. Münden unter erneuter Beteiligung der Öffentlichkeit evaluiert und fortgeschrieben sowie der Maßnahmenplan konkretisiert (vorauss. Abgabefrist 18.07.2024).

21.12.2021 

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