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Informationen zur Übernachtungssteuer

In seiner Sitzung vom 13.10.2022 hat der Rat der Stadt Hann. Münden die Einführung einer Übernachtungssteuer zum 01.01.2023 beschlossen.

Mit den Einnahmen wird sichergestellt, dass eine qualitative Tourismusarbeit vor Ort durch die Hann. Münden Marketing GmbH (HMM) angeboten werden kann. Die Übernachtungssteuer wurde als Instrument gewählt, um unsere heimischen Betriebe so gering wie möglich zu belasten, da die Übernachtungsgäste die Steuer zu tragen haben.

Die Übernachtungssteuer ist als Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird dadurch definiert, dass ihr Steuergegenstand an eine örtliche Gegebenheit geknüpft ist – in diesem Fall an die Zahlung eines Entgelts für die Möglichkeit zur Übernachtung in einer Beherbergungsstätte im Stadtgebiet der Stadt Hann. Münden.

Ab dem 01.01.2023 sind daher alle Beherbergungsbetriebe bzw. Zimmervermieterinnen und Zimmervermieter verpflichtet, die entsprechenden Daten zu erheben und anschließend an die Stadt Hann. Münden zu melden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Fragen und Antworten zur Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Stadt Hann. Münden ab 01.01.2023 (FAQ).

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