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Baugenehmigung Einsicht gewähren für Nachbarn

Volltext

Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.
Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben.

So können Nachbarn, die Bauvorlagen, die deren Belange berühren bei der zuständigen Stelle einsehen.



Spezielle Hinweise für Hann. Münden:

Anmerkung: Die Stadt Hann. Münden ist zuständig, wenn öffentlich-rechtliches Baunachbarrecht betroffen ist.

Anmerkung: Die Stadt Hann. Münden ist zuständig, wenn öffentlich-rechtliches Baunachbarrecht betroffen ist.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Widersprüche sind innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden zu erheben.

Hinweise (Besonderheiten)

In der Broschüre "Tipps für Nachbarn", herausgegeben vom niedersächsischen Justizministerium, erhalten Sie ausführliche Informationen zu Regelungen in Bezug auf den Grenzabstand zum Nachbargrundstück.



Rechtsgrundlage(n)

Anträge / Formulare

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.01.2019
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Servicezeiten - Fachdienst Bauordnung und Statik

montags bis freitags
von 07:30 bis 12:00 Uhr

donnerstags zusätzlich
von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr

oder nach Terminvereinbarung.

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