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Gewerbe und Wirtschaft

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Baumfällgenehmigung Erteilung

Nr. 99093003001000

Leistungsbeschreibung

Die Baumfällgenehmigung wird von der zuständigen Stelle erteilt. Diese klärt auch, was beim Baumfällen beachtet werden muss.

Anmerkung: Die Stadt Hann. Münden verfügt zurzeit über keine Baumschutzsatzung, daher ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Baumfällgenehmigung erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • Kommunale Baumschutzsatzung

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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