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Gewerbe und Wirtschaft

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Feuerwerke

Beschreibung

Pyrotechnische Gegenstände der Klassen I, II, T1 und T2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember eines jeden Jahres nicht verwendet (abgebrannt) werden.

Lediglich Erlaubnisinhaber nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) sind von dieser Regelung ausgenommen.

Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II auch am 31. Dezember und 01. Januar nicht abbrennen.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt.

Hinweise zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern.

Weitere Informationen

Sprechzeiten - Fachdienst Sicherheit und Ordnung

Nach Online-Terminvergabe oder mündlicher Terminvereinbarung.
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