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Gewerbe und Wirtschaft

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Geburtsurkunde Ausstellung

Nr. 99027002012000

Volltext

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

  • Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

    Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Ausstellung der Urkunde

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

    Gebühr: 7,50 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Anmerkung: Zur Anforderung einer Urkunde oder beglaubigten Auszügen aus dem Geburtenregister haben Sie beim Standesamt Hann. Münden mehrere Möglichkeiten:

  • Online-Beantragung,
  • per Fax (formlos),
  • per E-Mail (formlos),
  • per Post (formlos): Standesamt Hann. Münden, Lotzestraße 2, 34346 Hann. Münden oder
  • Persönliche Vorsprache: Eine vorherige Anforderung über die o.g. Möglichkeiten erspart Ihnen Wartezeiten. Zudem kann sonst nicht garantiert werden, dass die Urkunde gleich ausgestellt werden kann.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Montag bis Donnerstag

08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Sie erreichen uns telefonisch in der Regel während der Sprechzeiten, zusätzlich freitags von 08:30 – 12:00 Uhr.

Einschränkungen wegen Eheschließungen sind möglich.

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