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Nutzungsrecht für eine Grabstelle beantragen

Nr. 99101001107000

Volltext

Sie können im Falle eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum. 

Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag bei der Friedhofsverwaltung einholen.

Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.

Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.

Teaser

Sie möchten ein bestimmtes Grab anlässlich eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.

Verfahrensablauf

Den Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:

  • Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefern.
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für den Erwerb des Nutzungsrechts an der Grabstätte.

Kann das Nutzungsrecht erworben werden, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

Kosten

Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich. 

Rechtsgrundlage(n)

Kommunale Friedhofssatzung

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.08.2022
Fachlich freigegeben durch:

Text erstellt in Zusammenarbeit mit der Pilotkommune SG Heemsen.

Sprechzeiten

Montag - Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
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