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Gewerbe und Wirtschaft

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Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

Nr. 99008001014001

Volltext

Der Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Hinweise (Besonderheiten)

Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweis es kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.10.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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