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Gewerbe und Wirtschaft

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Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

Nr. 99008001014003

Volltext

Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Teaser

Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt). Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • wieder gefundener Personalausweis

Kosten

  • Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Was sollte ich noch wissen?

Servicezeiten - Fachdienst Melde- und Ausweisservice

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.10.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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