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Wirtschaftsförderung

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Ambulante Verkaufsstände Aufstellen

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Hann. Münden verfolgt nach einer getroffenen Grundsatzentscheidung die Regelung aus Platzgründen und stadtbildpflegerischen Aspekten grundsätzlich keine kommerziellen Werbeaktionen und Verkaufsstände ortsfremder Betriebe zuzulassen es sei denn, es handelt sich um ein Stadtfest oder um einen besonderen Markt. 

Ein wichtiger Grund für diese Entscheidung ist, dass in Hann. Münden zahlreiche Geschäfte angesiedelt sind, die im Besitz einer jeweiligen Sondernutzungserlaubnis für Warenpräsentation, Straßencafés und Aktionen im öffentlichen Straßenbereich sind.

Es soll auch vermieden werden, dass sich Passanten durch zusätzliche Aktionen belästigt fühlen oder Aktivitäten der örtlichen Geschäfte beeinträchtigt werden.

Darüber hinaus sind Behinderungen des Fußgänger- und Lieferverkehrs nicht auszuschließen.

Sie werden verstehen, dass heimische Aktivitäten und Initiativen stets Vorrang haben; insbesondere unter dem Aspekt der starken Auslastung der beengten Hann. Mündener Altstadt.

Die Stadt Hann. Münden bittet um Verständnis für diese Entscheidung.

Fachlich freigegeben durch

Stadt Hann. Münden, Fachdienst Sicherheit und Ordnung
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