Aufstellen von Warenauslagen
Beschreibung
- Die Benutzung von öffentlichen Straßen für die Aufstellung von Warenauslagen vor den Geschäften, ist erlaubnispflichtig und muss beantragt werden.
- Der Antrag muss schriftlich, spätestens 10 Tage vor Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes, bei der Stadt Hann. Münden, Bereich Sicherheit und Ordnung, Böttcherstraße 3, 34346 Hann. Münden gestellt werden.
- Die Warenauslagen müssen an der Stätte der eigenen Leistung und so dicht wie möglich an der Hauswand aufgestellt werden.
- Warenauslagen dürfen bis zu einer maximalen Tiefe von 1m aufgestellt werden. Die erlaubnisfähige Länge richtet sich nach der Größe der Geschäftsfront.
- Außerhalb der Fußgängerzone ist auf der Gehwegfläche eine Mindestdurchgangsbreite von 1,20 m für Fußgänger freizuhalten.
- Die Warenständer bzw. Auslagekörbe oder -tische sind optisch so zu gestalten, dass das Stadtbild nicht mehr als notwendig beeinträchtigt wird. Bitte berücksichtigen Sie die Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum der Altstadt.
- Die Sondernutzungserlaubnis wird gebührenpflichtig für den Zeitraum eines Kalenderjahres erteilt. Die Sondernutzungsgebühr für die Aufstellung von Warenauslagen beträgt derzeit jährlich 40,00 Euro pro angefangenen Quadratmeter.
Rechtsgrundlage
- Satzung der Stadt Hann. Münden über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) vom 09.03.2006
- 1. Nachtrag zur Satzung der Stadt Hann. Münden über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) vom 09.03.2006
- 2. Nachtrag zur Satzung der Stadt Hann. Münden über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) vom 09.03.2006
- Lesefassung der Sondernutzungssatzung
- Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum der Altstadt vom 11.12.2007
Sprechzeiten - Fachdienst Sicherheit und Ordnung
Nach telefonischer Terminvereinbarung.