Sprungziele
Inhalt

Wirtschaftsförderung

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

Nr. 99012087023001

Volltext

Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.

Teaser

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

Verfahrensablauf

Die Verwaltungsleistung ist bei der verzeichnisführenden Stelle zu beantragen. 

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Anmerkung: Wenn Sie eine Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen möchten, nehmen Sie gerne mit uns per E-Mail Kontakt auf.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Dies wird angenommen unter Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück).

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Die Erstellung von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt, die im pflichtgemäßen Ermessen der kommunalen Ebene Anwendung findet.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer bemisst sich nach dem Bearbeitungsstand und ist begrenzt durch das VwVfG mit drei Monaten.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.06.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Servicezeiten - Fachdienst Bauaufsicht und Denkmalpflege

montags bis freitags
von 07:30 bis 12:00 Uhr

donnerstags zusätzlich
von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr

oder nach Terminvereinbarung.

nach oben zurück