Warenauslagen Aufstellen
Leistungsbeschreibung
Die Benutzung von öffentlichen Straßen für die Aufstellung von Warenauslagen vor den Geschäften, ist erlaubnispflichtig und muss beantragt werden.
Welche Gebühren fallan an?
Die Sondernutzungserlaubnis wird gebührenpflichtig für den Zeitraum eines Kalenderjahres erteilt. Die Sondernutzungsgebühr für die Aufstellung von Warenauslagen beträgt derzeit jährlich 52,00 Euro pro angefangenen Quadratmeter.
Rechtsgrundlage
§ 18 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
in Verbindung mit der
geändert durch den
1. Nachtrag der Sondernutzungssatzung der Stadt Hann. Münden,
2. Nachtrag der Sondernutzungssatzung der Stadt Hann. Münden und
3. Nachtrag der Sondernutzungssatzung der Stadt Hann. Münden,
der dazugehörigen
geändert durch den
1. Nachtrag der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hann. Münden,
2. Nachtrag der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hann. Münden und
3. Nachtrag der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hann. Münden
und der
Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum der Altstadt
Anträge / Formulare
Der schriftliche Antrag ist, spätestens 10 Tage vor Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes, bei der Stadt Hann. Münden, Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Böttcherstraße 3, 34346 Hann. Münden zu stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Warenauslagen dürfen nur an der Stätte der eigenen Leistung und so dicht wie möglich an der Hauswand aufgestellt werden.
Warenauslagen dürfen bis zu einer maximalen Tiefe von 1m aufgestellt werden. Die erlaubnisfähige Länge richtet sich nach der Größe der Geschäftsfront.
Außerhalb der Fußgängerzone ist auf der Gehwegfläche eine Mindestdurchgangsbreite von 1,20 m für Fußgänger freizuhalten.
Die Warenständer bzw. Auslagekörbe oder -tische sind optisch so zu gestalten, dass das Stadtbild nicht mehr als notwendig beeinträchtigt wird. Bitte berücksichtigen Sie die Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum der Altstadt.