Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Nr. 99115005104002Volltext
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 01.02.2016
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport