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Kommunale Sportstätten

Volltext

Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.02.2015
Fachlich freigegeben durch:

AG Kommunenredaktion

Servicezeiten - Fachdienst Bildung und Sport

montags bis freitags
von 07:30 bis 12:00 Uhr

donnerstags zusätzlich
von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung

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