Kommunale Sportstätten
Volltext
Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
AG Kommunenredaktion
Servicezeiten - Fachdienst Bildung und Sport
montags bis freitags
von 07:30 bis 12:00 Uhr
donnerstags zusätzlich
von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie nach vorheriger Vereinbarung