Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Nr. 99085001012011Volltext
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
Ergänzung: Das Passfoto kann entweder vor Ort kostenpflichtig erstellt oder vorab in einem zertifizierten Fotostudio aufgenommen werden.
In Hann. Münden stehen Ihnen nachstehende registrierte Fachgeschäfte zur Verfügung:
Impressio, Lange Straße 94, 34346 Hann. Münden, E-Mail, Telefon : 05541 95 77 990
und
Photo Burkhardt, Lange Straße 93, 34346 Hann. Münden, E-Mail, Telefon: 05541/8835 oder 0170 877 4793
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles digitales, biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Anmerkung: Aus der vorzulegenden Urkunde muss die aktuelle Namensführung hervorgehen.
In der Regel sind dies
- bei Ledigen: Geburtsurkunde, bei erfolgter Namensänderung einen aktuellen Auszug aus dem Geburtsregister
- bei Verheirateten und Geschiedenen: Heiratsurkunde, Eheurkunde, Stammbuch oder Buch der Familie, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, Auszug aus dem Eheregister, Erklärungen zur Namensführung
Kosten
- Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: nein) - Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 59,50 EUR (Vorkasse: nein) - Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein) - Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 92,00 EUR (Vorkasse: nein)
Frist
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
- 4 Woche(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung