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Bewohner-Parkbereich II - Burgstraße (nur Parkflächen entlang der Kirche)

Obere Burgstraße (nur die Parkflächen entlang der Kirche)

Weitergehende Informationen

Der Bewohner-Parkbereich - Bereich II umfasst weiterhin folgende Straßen bzw. Bereiche:

Durchfahrtsgenehmigung

Die Genehmigung zum Befahren der in der Innenstadt gesperrten Straßen gilt nur, insoweit dies zwingend zur An-/Abfahrt zu/von den dortigen Bewohnerparkplätzen und zur Anfahrt der o. g. Wohnung zur Durchführung von Ladetätigkeiten erforderlich ist.

Die Durchfahrtsgenehmigung in dem Bewohner-Parkbereich - Bereich II git für die Straßen Ägidiiplatz und Ägidiistraße, Markstraße, Straßen der Fußgängerzone: Lange Straße, Rosenstraße, Kirchplatz und Kirchstraße, nur innerhalb der Ladezeiten (6.00 bis 11.00, 13.00 bis 15.00, 18.00 bis 22.00 Uhr).
Der Wall (Fußweg zwischen Beethovenstraße und Bahnhofstraße darf nur von den Anwohnern befahren werden).


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