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Hundekotbelastung unerträglich

Abgeschlossen
Eintrag vom 30.05.2025

Hoher Weg

In Hermannshagen kommt es zunehmend zu Verschmutzungen durch Hundekot im Bereich Hoher Weg, Am Försterbrunnen und Hohes Feld, Auf der Trift zwischen Wiershäuser Weg und Karl-Barke-Weg, sowie dem Gehweg zur Bushaltestelle vom Försterbrunnen kommend. Nicht nur, dass auf letzteren der Kot teils mitten auf dem Gehweg (ein Weg der u.a. von Schulkindern, sowie auch von rollatorbenutzenden älteren Mitbürgern benutzt wird) liegt, sondern auch auf dem Grünstreifen und den Bordsteinen, welche nach der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Hann. Münden ich zu reinigen verpflichtet bin. Dieser Verpflichtung kam ich bislang ich grundsätzlich gerne nach, dennoch sehe ich unter Bezugnahme auf §12 Abs. 1 Straßenreinigungsverordnung, sowie § 4 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in vom 25.06.2024 der Stadt Hann. Münden, hier die Hundeführer, in der Pflicht, da die Verschmutzung mittlerweile stark überhand nimmt! Der Grünstreifen hinter meinem befriedeten Besitztum ist in solch dramatischem Umfange mit Hundekot verschmutzt, dass eine Grünpflege mit manuellen oder mechanischen Mitteln praktisch nicht mehr möglich ist, ohne sich selbst, oder die Gerätschaften, resp. den Rasenmäher und anschließend damit den eigenen Garten zu verschmutzen. Der Grasabschnitt darf weiterhin nicht kompostiert werden (AbfallJournal 6/2022 des Landkreises Göttingen) und muss in den schwarzen Restabfallbehälter. Nach dem ich zu all dem Unbill auch noch mit dem Rasentrimmer einen Kothaufen erwischt habe (und anschließend jener mich in widerlichster Art und Weise) möchte ich Sie um eine Lösung des Problems und Durchsetzung der o. g. Verordnungen ersuchen, denn leider war es mir bislang nicht möglich die Verursacher bei Ausübung der Tat zu stellen. Das Ordnungsamt meldet sich auf meine E-Mail nicht.

Kategorie: Verunreinigung

Bearbeitung

19.06.2025 16:23
Status: Abgeschlossen

19.06.2025 16:20
Status: In Bearbeitung
Meldung: Vielen Dank für Ihre Meldung. Hundehalter sind natürlich dazu verpflichtet, Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies dient nicht nur der Sauberkeit, sondern auch der Rücksichtnahme auf andere Mitmenschen und der Vermeidung von Geruchsbelästigungen. Wer den Kot liegen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Der Außendienst ist hinsichtlich dieses Themas sensibilisiert und wird den benannten Bereich kontrollieren.
03.06.2025 11:37
Status: In Bearbeitung

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