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Zugänglichkeit des Defibrillators in Notfällen

Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 04.09.2025

Meinte, DGH Mehrzweckhalle, Oberode

Im Eingangsbereich der Mehrzweckhalle des Dorfgemeinschafthauses Oberode ist ein Defibrillator montiert. Dieser ist bei verschlossenen Eingangshalle zeitweise in Notfällen nicht erreichbar. Nach Gesprächen mit zuständigen Feuerwehrleuten und Verantwortlichen in anderen Gemeinden des Landkreises. Göttingen ist die geforderte Zugänglichkeit nicht gewährleistet., Ich bitte um Prüfung und geeignete Maßnahmen zur Sicherung eines Zugangs im Notfall. Ferner bitte ich um Mitteilung, ob der Standort des Gerätes in einem Verzeichnis eingetragen ist.

Kategorie: Sonstiges

Bearbeitung

16.09.2025 15:33
Status: Gelöst / Erledigt

16.09.2025 15:33
Status: In Bearbeitung
Meldung: Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Der Fachdienst teilt mit, dass der für die Stadt Hann. Münden zuständige Fachberater für Arbeitsschutz auf Nachfrage erklärte, dass die Anschaffung und Bereithaltung von Defibrillatoren gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und auf freiwilliger Basis erfolgt. Laut DGUV-Information 204-010 wird die Aufbewahrung von Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) an zentralen Standorten oder Standorten mit hohem Personalaufkommen im Empfangs-/Eingangsbereich vorgeschlagen. Hierdurch soll auch auf weitläufigem Betriebsgelände gewährleistet sein, dass AED im Notfall innerhalb kürzester Zeit erreichbar sind. Als Aufbewahrungsmöglichkeit würden sich z. B. gut zugängliche Wandschränke anbieten.Insofern ist der »Defi«-Standort im Eingangsbereich des DGH Oberode gut gewählt worden. Eine ständige Zugänglichkeit, letztlich ein unverschlossenes DGH, muss jedoch nicht gewährleistet werden.
Die Stadt führt kein eigenes Verzeichnis, jedoch ist es auf freiwilliger Basis und unter »Definetz e.V.« möglich, dass AED-Standorte gemeldet werden und somit im Kataster erfasst sind.
08.09.2025 14:11
Status: In Bearbeitung

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